Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Neuerlass Verbandssatzung des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Vollzug des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG);

Neuerlass der Verbandssatzung des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat den Neuerlass der Verbandssatzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung erfolgte in der Ausgabe des Amtsblattes des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm Nr. 6/2023. Als Mitgliedsgemeinde des Zweckverbandes weisen wir hiermit darauf hin.

Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Hofmarkstraße 32,85283 Wolnzach, OT Starzhausen, zu den üblichen Geschäftszeiten, eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 06.03.2023

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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