Nur Fußgänger haben Vorfahrt auf dem Zebrastreifen
28. März 2024
An Fußgängerüberwegen, sogenannten Zebrastreifen, haben Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Nutzer von Krankenfahrstühlen Vorrang. Sogar einige Meter davor oder dahinter. Fahrzeuge müssen sich Zebrastreifen mit mäßiger Geschwindigkeit nähern und den Bevorrechtigten das Überqueren der Fahrbahn ermöglichen. Wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger oder Rollstuhlfahrer an einem Zebrastreifen die Straßenseite wechseln wollen, müssen Auto-, Motorrad- und auch Radfahrer anhalten. Jedoch dürfen Fußgänger und Rollstuhlfahrer nicht blindlings auf ihr Vorrecht vertrauen. Bevor sie den Gehweg verlassen, müssen sie sich vergewissern, dass sie die Fahrbahn gefahrlos überqueren können.
Fahrradfahrer genießen nur Vorrang auf einem Fußgängerüberweg, wenn sie zu Fuß gehen – sprich absteigen und schieben. D. h. will der Radler nicht absteigen, kann er erst bei einer geeigneten Lücke die Fahrbahnseite wechseln. Fahren Radler, ohne zu schauen, auf den Zebrastreifen und ein Auto muss deshalb abbremsen oder anhalten, riskiert der Radfahrer ein Bußgeld für eine vermeidbare Behinderung. Im Falle eines Unfalls würde er eine Mitschuld tragen. Vor allem ist dieses Verhalten jedoch extrem gefährlich.
Autofahrer können die Sicherheit von Zebrastreifen übrigens auch durch ein rücksichtsvolles Parkverhalten unterstützen – einfach den Mindestabstand von fünf Metern davor und dahinter einhalten.
Quelle: adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/zebrastreifen
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