Öffentliche Auslegung der 12. Änderung des BP Nr. 92 "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld"
23. Januar 2025
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 92 "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld" der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 20.06.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 92 "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld" gefasst. Das Planungsgebiet umfasst das Betriebsgelände der Daiichi Sankyo Deutschland GmbH an der südwestlichen Ecke Ingolstädter Straße / Luitpoldstraße und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird auf den in den nachfolgenden Lageplänen schwarz gestrichelt umrandet Flächen in Eberstetten, Förnbach und Uttenhofen nachgewiesen.
Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 12.12.2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplans Nr. 92 "Gewerbegebiet Sandkrippenfeld" sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Freitag, 24.01.2025 bis einschließlich Montag, 24.02.2025
im Internet unter https://pfaffenhofen.de/artikel/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht. Nutzen Sie alternativ den QR-Code:
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Aussagen zu LärmbelastungenInformationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Aussagen zu vorhandenen Freiflächen und Gehölzbeständen Aussagen zu Schutz-, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen vor Gefährdungen von Natur und Landschaft, sowie zu naturschutzrechtlichen Ausgleichs- bzw. KompensationsmaßnahmenInformationen zum Schutzgut Boden und Fläche
Aussagen zur Bodenbeschaffenheit Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der InanspruchnahmeInformationen zum Schutzgut Wasser
Aussagen zu Böden, BodenfunktionVermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der InanspruchnahmeInformationen zum Schutzgut Luft und Klima
Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und LuftqualitätInformationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes; Aussagen zu Blickbeziehungen und Gesamtwirkung
Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu dem Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie dem während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfall und Abwasser zur Verfügung.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 22.01.2025
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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