Öffentliche Auslegung des Entwurfs BP Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Riederbergleiten in Affalterbach“
12. Juli 2024
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Riederbergleiten in Affalterbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 04.05.2017 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Riederbergleiten in Affalterbach“ beschlossen. Der Planbereich befindet sich nordwestlich von Affalterbach am Ende der Straße Saigenwies auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 169 „Sondergebiet Freiflächen-Photovoltaikanlage Reiderbergleiten in Affalterbach“, bestehend aus Planzeichnung, Textteil, Geländeschnitten, Vorhaben- und Erschließungsplan mit Begründung und Umweltbericht sowie die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind in der Zeit von
Montag, 15.07.2024 bis einschließlich Montag, 02.09.2024
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit
Aussagen zur Erholungsfunktion umliegender SiedlungsbereicheAussagen zu Lichtreflexion durch PV-Module (Blendgutachten)Aussagen über eine AltlastenverdachtsflächeInformationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt
Artenschutzrechtliche Untersuchung: Untersuchung betroffener Arten (Distelfinken, Schafstelzen, Elstern, Feldsperlinge, Feldlerchen, Kohlmeisen, Zauneidechse, Kreuzkröte/Wechselkröte, Fledermäuse, Schmetterlinge); Minimierungsmaßnahmen; Ausgleichsmaßnahmen für FaunaBiotop- und Nutzungstypenkartierung
Maßnahmenplan zum Schutz-, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, sowie naturschutzrechtlichen AusgleichInformationen zum Schutzgut Boden und Fläche
Aussagen zur Bodenbeschaffenheit, AltlastenVermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der InanspruchnahmeInformationen zum Schutzgut Wasser
Aussagen zu Böden, BodenfunktionVermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der InanspruchnahmeInformationen zum Schutzgut Luft und Klima
Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität - CO²-EmissionenInformationen zum Schutzgut Landschaftsbild
Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes;
Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu dem Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie den während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfall und Abwasser zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 12.07.2024
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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