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Öffentliche Zahlungsaufforderung

Öffentliche Zahlungsaufforderung

An den                                             Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.02.2021

Pfaffenhofener Kurier

85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm

mit der Bitte um Veröffentlichung im Anzeigenteil in der am Samstag, 13.02.2021 erscheinenden Ausgabe Ihrer Zeitung.

Hinweis: Die Anzeige muss den Kopf (Schriftzug und Wappen) der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm tragen!

Freundliche Grüße

STADTKASSE PFAFFENHOFEN A. D. ILM

I. A.

Kerstin Körle

Mitarbeiterin Stadtkasse

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. Februar 2021 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B für 1. Kvj. 2021

Gewerbesteuervorauszahlung für 1. Rate 2021

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm                 IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18

BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06

BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm    IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04

BIC: HYVEDEMM426

Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung

des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der

gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung

angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 01.02.2021

STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Thomas Herker

1. Bürgermeister

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