Öffentliche Zahlungsaufforderung
05. Februar 2024
Am 15. Februar 2024 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für 1. Kvj. 2024
Gewerbesteuervorauszahlung für 1. Rate 2024
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18BIC: BYLADEM1PAF Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06BIC: GENODEF1INPHypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04BIC: HYVEDEMM426Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.01.2024
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister
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