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Öffentliche Zahlungsaufforderung Grundsteuer A und B und Gewerbesteuervorauszahlung

Zur Straßenumbenennung „Daiichi­-Sankyo-Straße"

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. August 2025 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B

für 3. Kvj. 2025

Gewerbesteuervorauszahlung

für 3. Rate 2025

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm

IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18

BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG

IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06

BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm

IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04

BIC: HYVEDEMM426

Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung

angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.07.2025

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

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