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Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“

Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ © Bayerische Vermessungsverwaltung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 192 „Sondergebiet Photovoltaik – Am Kaltenbach“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Planungsgebiet befindet sich auf dem Grundstück Fl.Nr. 168, Gemarkung Walkersbach. Es befindet sich westlich an der Bahnlinie München-Treuchtlingen, ca. 400 m nördlich der Kreuzmühle und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Freitag, 26.02.2021 bis einschließlich Mittwoch, 31.03.2021

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782313 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.02.2021

Thomas Herker

Erster Bürgermeister

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