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Öffentlichkeitsbeteiligung vierte Änderung Flächennutzungsplan "Gewerbliche Bauflächen Kuglhof 2"

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);

Beteiligung der Öffentlichkeit bei der vierten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Gewerbliche Bauflächen Kuglhof 2“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 19.01.2023 den Aufstellungsbeschluss zur vierten Änderung des städtischen Flächennutzungsplans „Gewerbliche Bauflächen Kuglhof 2“ gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Planungsgebiet befindet sich südlich des bestehenden Gewerbegebiets Kuglhof an der Äußeren Moosburger Straße und ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet.

Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen in der Zeit von

Freitag, 03.02.2023 bis einschließlich Montag, 06.02.2023

gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05 öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen. Die Öffentlichkeit kann sich dort über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungszeit Stellungnahmen zu dem Vorentwurf vorgebracht werden können.

Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 25.01.2023

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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