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Öffentliche Zahlungsaufforderung Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung

BEKANNTMACHUNG DER STADT PFAFFENHOFEN AN DER ILM VOM 25.10.2012

Öffentliche Zahlungsaufforderung

Am 15. November 2012 sind zur Zahlung fällig:

Grundsteuer A und B                       für 4 Kalendervierteljahr 2012

Gewerbesteuervorauszahlung         für 4. Kalendervierteljahr 2012


Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a.d.IlmKto.-Nr.: 18BLZ: 721 516 50
Postbank MünchenKto.-Nr.: 646 12-801BLZ: 700 100 80
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eGKto.-Nr.: 56 006BLZ: 721 608 18
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a.d.IlmKto.-Nr.: 6640 142 004BLZ: 721 200 78
Hallertauer Volksbank Pfaffenhofen a.d.IlmKto.-Nr.: 64 009BLZ: 721 916 00

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrift-einzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhal-tung des Zahlungstermins ersucht. 

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der ge-setzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung an-geordnet werden.

Pfaffenhofen a.d.Ilm, 25.10.2012
STADT PFAFFENHOFEN A.D.ILM

Thomas Herker
1. Bürgermeister

 

Autor: Härtenberger Sandra