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Pfaffenhofen verlängert Stellplatzsatzung

Pfaffenhofen verlängert Stellplatzsatzung über den 30. September hinaus © Stadtverwaltung a. d. Ilm

Der Bauausschuss der Stadt Pfaffenhofen hat in seiner jüngsten Sitzung den Neuerlass der Satzung über Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder beschlossen. Damit stellt die Stadt sicher, dass auch über den 30. September 2025 hinaus klare Regelungen zur Stellplatzpflicht bestehen.

Hintergrund ist die Novelle der Bayerischen Bauordnung (BayBO), die zum 1. Oktober 2025 in Kraft tritt. Diese sieht unter anderem vor, dass die allgemeine Stellplatzpflicht entfällt. Kommunen können jedoch weiterhin eigene Vorgaben über eine örtliche Satzung festlegen. Pfaffenhofen macht von dieser Möglichkeit Gebrauch und behält damit die bereits 2024 eingeführten, weitergehenden Regelungen zur Anzahl von Stellplätzen bei.

Die neue Satzung tritt einen Tag nach ihrer offiziellen Bekanntmachung, spätestens jedoch zum 30. September 2025, in Kraft.

Die bisherige Stellplatzsatzung bleibt vom Inhalt weitestgehend bestehen, kleinere Änderungen werden lediglich bei der Berechnung der nachzuweisenden Stellplatzanzahl vorgenommen.

Bei Fragen rund um die Vorgaben der neuen Satzung gibt Herr Erich Weisser, 08441 78 179 oder erich.weisser@stadt-pfaffenhofen.de, Auskunft.

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