Rechtsgeschichte und Burgfriedensteine: Neuer Band der Stadtgeschichte(n) und historische Ausstellung im Rathaus
29. September 2015
Zum Thema der Rechtsgeschichte der Stadt Pfaffenhofen gibt das Stadtarchiv einen weiteren Band der „Stadtgeschichte(n)“ heraus und richtet dazu eine kleine, informative Ausstellung im Foyer des Rathauses aus. Interessanter Aspekt der Rechtsgeschichte wie auch der Ausstellung werden die Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689 sein, die derzeit gesichert und restauriert werden.
„Pfaffenhofen: Ein zweites München!“ So titelte Dr. Joseph Heinrich Wolf in seiner 1857 erschienenen Geschichte von Pfaffenhofen, wo er von 1855 bis zu seinem Tod 1857 als Advokat tätig war. Dabei ging es Dr. Wolf darum, die Verleihung des Münchner Stadtrechtsbuchs an den damaligen Markt durch Herzog Ludwig den Bayern zu würdigen. Für Pfaffenhofen bedeutete dies einen wichtigen Schritt hin zu eigener rechtlicher Kompetenz.
Der Beginn einer eigenen Gerichtsbarkeit in Pfaffenhofen bereits vor der erstmaligen Erwähnung als Stadt im Jahr 1438 und deren weitere Entwicklung wird umfassend dargestellt. Wie auch das Werden Pfaffenhofens als Gerichtsort, der sich als wittelsbachischer Amtssitz über die Stadt hinaus auf das gesamte Landgericht erstreckte.
Diese parallel laufenden Entwicklungslinien der Geschichte Pfaffenhofens, die bis in das 19. Jahrhundert reichen, sind Thema des neuen Bandes der „Stadtgeschichte(n)“. Dort geht es um Gerichtsabläufe, Gerichtsstätten und Auswirkungen der städtischen wie landesherrlichen Rechtsprechung auf die Bevölkerung und den umliegenden Raum. Vielfältige Illustrationen, insbesondere Karten und Skizzen, veranschaulichen Rechtspflege und Strafvollzug in Pfaffenhofen von den einfacheren Vergehen bis hin zu den „todeswürdigen Verbrechen“.
Die ehemals zwölf Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689, von denen neun erhalten geblieben sind, sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Rechtsgeschichte: Sie kennzeichneten den sogenannten „Burgfrieden“, also den Rechtsbereich, in dem die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte.
Bis zur Gebietsreform 1971/72...
„Pfaffenhofen: Ein zweites München!“ So titelte Dr. Joseph Heinrich Wolf in seiner 1857 erschienenen Geschichte von Pfaffenhofen, wo er von 1855 bis zu seinem Tod 1857 als Advokat tätig war. Dabei ging es Dr. Wolf darum, die Verleihung des Münchner Stadtrechtsbuchs an den damaligen Markt durch Herzog Ludwig den Bayern zu würdigen. Für Pfaffenhofen bedeutete dies einen wichtigen Schritt hin zu eigener rechtlicher Kompetenz.
Der Beginn einer eigenen Gerichtsbarkeit in Pfaffenhofen bereits vor der erstmaligen Erwähnung als Stadt im Jahr 1438 und deren weitere Entwicklung wird umfassend dargestellt. Wie auch das Werden Pfaffenhofens als Gerichtsort, der sich als wittelsbachischer Amtssitz über die Stadt hinaus auf das gesamte Landgericht erstreckte.
Diese parallel laufenden Entwicklungslinien der Geschichte Pfaffenhofens, die bis in das 19. Jahrhundert reichen, sind Thema des neuen Bandes der „Stadtgeschichte(n)“. Dort geht es um Gerichtsabläufe, Gerichtsstätten und Auswirkungen der städtischen wie landesherrlichen Rechtsprechung auf die Bevölkerung und den umliegenden Raum. Vielfältige Illustrationen, insbesondere Karten und Skizzen, veranschaulichen Rechtspflege und Strafvollzug in Pfaffenhofen von den einfacheren Vergehen bis hin zu den „todeswürdigen Verbrechen“.
Die ehemals zwölf Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689, von denen neun erhalten geblieben sind, sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Rechtsgeschichte: Sie kennzeichneten den sogenannten „Burgfrieden“, also den Rechtsbereich, in dem die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte.
Bis zur Gebietsreform 1971/72...
Autor: Kulturamt Pfaffenhofen
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