Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Satzung der Stadt über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und des Baugesetzbuches (BauGB);

Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungs¬beitragssatzung – EBS)

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 die Satzung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) vom 06.10.2022 beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit ortsüblich bekanntgemacht.

Die Erschließungsbeitragssatzung tritt am Tag 01.11.2022 in Kraft; gleichzeitig tritt die Erschließungsbeitragssatzung vom 28.03.1988 außer Kraft.

Die Satzung vom 06.10.2022 kann während der regulären Öffnungszeiten im Rathaus, Bürgerbüro, EG, Hauptplatz 1 und im Internet unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 14.10.2022

Roland Dörfler

Zweiter Bürgermeister

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