Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Satzungserlass eines Vorkaufsrechts für Unterer Sparkassenplatz

Zur Straßenumbenennung „Daiichi­-Sankyo-Straße"

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gemeindeordnung (GO);

Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Plangebiet Unterer Sparkassenplatz (Vorkaufsrechtssatzung „Unterer Sparkassenplatz“)

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 13.11.2025 die Vorkaufsrechtssatzung „Unterer Sparkassenplatz“ zur Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Ziel der Vorkaufsrechtssatzung ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der räumliche Geltungsbereich dieser Satzung erfasst das Grundstück Fl.Nr. 581/2 Gemarkung Pfaffenhofen, Frauenstraße 6, östlich gegenüber dem Rathaus und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, durch eine schwarz gestrichelte Umrandung dargestellt.

Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hält ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht im Internet unter www.pfaffenhofen.de/ortsrecht oder während der allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht bereit. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 17.11.2025

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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