Schneeräumpflicht für Anlieger
04. Dezember 2017

Im Pfaffenhofener Rathaus beschweren sich immer wieder Bürgerinnen und Bürger, weil die Straßen bzw. Gehwege nicht geräumt sind. Die Stadt weist daher darauf hin, dass die Hauptverkehrsstraßen, Steigungen und Busstrecken täglich von den Stadtwerken geräumt werden. Erst im Anschluss daran können die Mitarbeiter der Stadtwerke die städtischen Straßen im übrigen Stadtgebiet räumen.
Die Anwohner der Straßen werden gebeten, die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen (ca. einen Meter breit), damit Fußgänger hier gefahrlos gehen können. Die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter ergibt sich aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17.02.2006, die auch auf der städtischen Homepage unter www.pfaffenhofen.de/ortsrechteingesehen werden kann. Darin ist auch geregelt, dass, sollte kein Gehweg vorhanden sein, grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu räumen ist.
Die Anwohner der Straßen werden gebeten, die Gehwege von Schnee und Eis zu räumen (ca. einen Meter breit), damit Fußgänger hier gefahrlos gehen können. Die Verpflichtung zur Sicherung der Gehbahnen im Winter ergibt sich aus der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17.02.2006, die auch auf der städtischen Homepage unter www.pfaffenhofen.de/ortsrechteingesehen werden kann. Darin ist auch geregelt, dass, sollte kein Gehweg vorhanden sein, grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand von Schnee und Eis zu räumen ist.
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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