Schneeräumpflicht für Anlieger
07. Dezember 2018

Die Wettervorhersagen für die nächste Woche kündigen Schnee an. Die Stadt bittet daher alle Bürger, ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen. Bei winterlichen Wetterverhältnissen werden die Eigentümer bzw. Anwohner angehalten, Gehbahnen auf einer Breite von mindestens einem Meter von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte mit Splitt oder Sand zu streuen, damit die Fußgänger gefahrlos gehen können. Ist kein Gehweg vorhanden, sollte grundsätzlich ein entsprechend breiter Streifen am Straßenrand geräumt werden.
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus einer städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die auch auf der städtischen Internetseite www.pfaffenhofen.de/satzungenstrassen eingesehen werden kann.
Diese Verpflichtungen ergeben sich aus einer städtischen Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die auch auf der städtischen Internetseite www.pfaffenhofen.de/satzungenstrassen eingesehen werden kann.
Autor: Stadtverwaltung Pfaffenhofen a. d. Ilm
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