Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“
05. Februar 2024
Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm
B e k a n n t m a c h u n g
Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);
Sechste Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 06.10.2022 den Aufstellungsbeschluss zur sechsten Änderung des Bebauungsplans Nr. 61 „Gewerbegebiet Heißmanning“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Bauleitplanverfahren dient der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB. Das Plangebiet weist weniger als 20.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke mit den Fl. Nrn.: 1231/1, 1231/2, 1231/3 und 1231/9 Gemarkung Pfaffenhofen. Er erstreckt sich ausgehend von der Ecke Anton-Schranz-Straße/Ingolstädter Straße nach Südwesten über drei Gewerbegrundstücke bis an die Luitpoldstraße und ist im nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil der Bekanntmachung ist, schwarz gestrichelt umrandet:
(Quelle: Bayerische Vermessungsverwaltung)
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur Errichtung einer neuen Betonmischanlage sowie von sog. Solarcarports.
Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 18.01.2024 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplans sowie der Entwurf der Begründung sind in der Zeit von
Mittwoch, 07.02.2024 bis einschließlich Montag, 18.03.2024
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung veröffentlicht. Außerdem liegen die Unterlagen während dieser Zeit zu den allgemeinen Dienststunden auch im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Veröffentlichungszeitraums oder im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet einzusehen ist und zudem öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 05.02.2024
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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