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Sechste Änderung Flächennutzungsplan „Sulzbach III“ mit paralleler Aufstellung Bebauungsplans Nr. 172 „Sulzbach III“

Zur Straßenumbenennung „Daiichi­-Sankyo-Straße"

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

B e k a n n t m a c h u n g

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB);

Sechste Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ mit paralleler Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Sulzbach III“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm – Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 172 „Sulzbach III“ gefasst. Zudem hat der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm in seiner Sitzung am 25.04.2024 den Aufstellungsbeschluss zur sechsten Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ gefasst. Die beiden Verfahren sollen parallel durchgeführt werden. Diese Beschlüsse werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB bekannt gemacht.

Das Plangebiet befindet sich südwestlich im Ortsteil Sulzbach und umfasst drei Grundstücke am Ende der Straße Sulzbach. Es ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird auf den im nachfolgenden Lageplan rechts dargestellten Flächen in Pfaffenhofen, zwischen Posthofstraße und Ilm, nachgewiesen.

Plangebiet:

Ausgleichsfläche:

Die vom Planungs-, Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 08.05.2025 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der sechsten Änderung des Flächennutzungsplans „Sulzbach III“ sowie des Bebauungsplans Nr. 172 „Sulzbach III“ samt jeweiliger Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

Freitag, 04.07.2025 bis einschließlich Montag, 11.08.2025

im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung/ und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/ veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die für die Darlegung zuständigen Personen sind dort zu erfragen oder können der vorbezeichneten Internetadresse entnommen werden.

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Lebensräume für Tiere und Pflanzen

Aussagen zu Artenspektrum faunistisch und floristisch, im Plangebiet und -umfeld sowie zum naturschutzrechtlichen Ausgleich bzw. KompensationInformationen zum Schutzgut Boden, Fläche

Bodenuntersuchung; Aussagen zur BodenbeschaffenheitInformationen zum Schutzgut Wasser

Bodenuntersuchung; Aussagen zu Böden, BodenfunktionInformationen zum Schutzgut Klima und Luft

Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und LuftqualitätImmissionsschutztechnisches Gutachten zu LuftreinhaltungInformationen zum Schutzgut Mensch

Aussagen zur Erholungsfunktion des Waldes und zu Immissionen; Immissionsschutztechnisches Gutachten zu Luftreinhaltung und SchallimmissionsschutzInformationen zum Schutzgut Landschaftsbild

Aussagen zu Landschaft und ErholungsfunktionIm Weiteren sind insbesondere Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter, Abfall und Abwasser sowie den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen vorhanden.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet veröffentlicht ist bzw. öffentlich ausliegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Absatz 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht Rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 02.07.2025

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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