Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Soforthilfe im Dezember

Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezemberabschlag für Gas- und Wärme.

Nach dem Beschluss der Bundesregierung über die Entlastung von Gas- und Wärmekunden informieren die Stadtwerke Pfaffenhofen über die Dezember-Soforthilfe.

Um die Bürgerinnen und Bürger finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung eine staatliche Soforthilfe im Dezember 2022 beschlossen. Ein Zwölftel der jährlichen Gas- und Wärmekosten wird von der Bundesregierung übernommen. Damit dies unmittelbar als Entlastung in den Haushalten ankommt, werden die Abschlagszahlungen für den Monat Dezember, die an die Lieferanten von Gas und Wärme normalerweise zu zahlen sind, als Soforthilfe erlassen.

Von der Dezember-Soforthilfe profitieren Haushalte, die Gas oder Fernwärme nutzen. Ihnen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen, die über Standardlastprofile abgerechnet werden und weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gas im Jahr verbrauchen, wird die Abschlagszahlung im Dezember erlassen. Voraussetzung: Das bezogene Erdgas darf dabei nicht zur kommerziellen Strom- oder Wärmeerzeugung genutzt werden.

Was heißt das für Gas- und Wärmekunden der Stadtwerke:

Bei einer vorhandenen Einzugsermächtigung wird die Abschlagszahlung für den Dezember 2022 nicht eingezogen.

Der Abschlag für November bleibt davon unberührt und wurde zum 3. Dezember abgebucht. Der Abschlag für Dezember wird im Regelfall in den ersten Januartagen eingezogen. Dies entfällt nun.

Wer den Abschlag per Überweisung oder auch Dauerauftrag zahlt, muss den Abschlag für Dezember nicht leisten und kann die Zahlung einmalig aussetzen.

Wer die Zahlung auch für Dezember leistet, schafft sich damit ein zusätzliches Polster für die Jahresabrechnung. Denn alle geleisteten Zahlungen werden bei der Jahresendabrechnung berücksichtigt und mit der Entlastung verrechnet.

Die Höhe der Gas-Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis. Damit berücksichtigt die Soforthilfe auch mögliche Gaspreissteigerungen zum Jahresende. Dieses Zwölftel für das durch die Stadtwerke Pfaffenhofen bezogene Gas oder die Fernwärme finden Kundinnen und Kunden als Gutschrift auf der Jahresverbrauchsabrechnung.

Bei Mieterinnen und Mietern sollte die Soforthilfe inklusive möglicher Preissteigerungen spätestens bei der nächsten Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden.

Die Stadtwerke Pfaffenhofen haben unter www.stadtwerke-pfaffenhofen.de/mein-haus/gas/energiekrise Informationen rund um die Lage auf dem Gasmarkt gesammelt. Ein ausführlicher Antwortenkatalog soll Kundinnen und Kunden bei Fragen unterstützen.

Die Stadtwerke Pfaffenhofen weisen weiter darauf hin, dass die Bundesregierung derzeit an einer sogenannten Gaspreisbremse arbeitet. Diese soll die stark gestiegenen Gaspreise dämpfen und Gaskundinnen und -kunden weiter entlasten. Sobald diese final beschlossen ist, werden die Stadtwerke diese umsetzen und darüber entsprechend auf ihrer Website informieren.

Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.