Stadt- und Stiftungswälder: Neuer Forstbetriebsplan
02. Februar 2023
Seit Dienstag hat Pfaffenhofen einen neuen Forstbetriebsplan: In der Stadtverwaltung überreichten Peter Birkholz und Kathrin Kresser vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) die auf die nächsten 20 Jahre ausgerichtete Planung an Bürgermeister Herker und Stadtkämmerin Claudia Jonas.
Der Stadtrat hat die Erstellung im Juli 2020 auf den Weg gebracht, nachdem zuvor die Ziele der Bewirtschaftung zusammen mit dem Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten, der Stadtverwaltung und Forstbetriebsleiter Rudi Engelhard festgelegt worden waren. Der Forstbetriebsplan dient der Planung und Steuerung der gesamten Bewirtschaftung der städtischen Wälder. Neben einer Bestandsaufnahme des aktuellen Waldzustandes und einer Erfolgskontrolle der bisherigen Bewirtschaftung der Wälder beinhaltet er die Planung für die nächsten 20 Jahre. Ziel ist es, diese zu verjüngen und so umzubauen, dass sie klimaresistent und langfristig für die nächsten Generationen erhalten bleiben.
Peter Birkholz, zuständig für den Bereich Forsten beim AELF Ingolstadt und Pfaffenhofen erläuterte: „Unser Ziel ist es mit der Art unserer Bewirtschaftung alle wichtigen Funktionen des Waldes zu sichern: Holzproduktion, Erholungsfunktion und den Wald als Lebensraum. Der Schwerpunkt in Pfaffenhofen liegt dabei in der Verjüngung des Waldes. Er muss so angelegt werden, dass er für die nächsten 100 Jahre überlebensfähig ist und auch zukünftige Generationen damit arbeiten können. Hierzu ist ein zügiger Waldumbau zu stabilen, klimaresistenten Mischbeständen notwendig.“
Im Stadtwald sowie im Stiftungswald soll zur Umsetzung der Planung zeitnah mit dem Waldumbau begonnen werden. Die Baumfäll- und Pflanzaktionen werden sich über die nächsten Jahre hinziehen. Alte, teils kranke Fichten werden gefällt und neue, klimaresistente Laub- und Nadelbäume gepflanzt. Um die Neupflanzungen vor Wildschäden zu schützen, sollen einige Flächen eingezäunt werden.
Bei der Bewirtschaftung sogenannter Körperschaftswälder sind neben den für alle Waldbesitzer geltenden Vorschriften besondere Regelungen zu beachten. Nach den Regelungen der Forstbetriebsplanung im Bayerischen Waldgesetz und der Körperschaftswaldverordnung ist die Bewirtschaftung von Körperschaftswäldern über fünf Hektar auf Forstwirtschaftspläne bzw. Forstbetriebsgutachten zu stützen.
Für Pfaffenhofen betrifft das den Stadtwald, den Rechtlerwald Haimpertshofen und den Wald der Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung.
Die nun vorliegende Forsteinrichtungsplanung für diese drei Wälder wurde im Einvernehmen mit der Stadt Pfaffenhofen und der von ihr verwalteten Hl. Geist- und Gritsch’schen Fundationsstiftung im Auftrag des AELF erstellt. Mit der Erstellung des Gutachtens wurde der Forstsachverständige Franz Maier aus Rohr beauftragt.
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