Stadtrat beschließt Anwendung des „Bauturbos“
04. März 2026
In der jüngsten Sitzung des Stadtrats wurde intensiv über die Anwendung des sogenannten „Bauturbos“ beraten. Bereits vor der gestrigen Sitzung wurde das Thema mehrfach innerhalb der jeweiligen Fraktionen sowie fraktionsübergreifend besprochen, so auch in der Januar-Sitzung des Stadtrates. Das Gremium verständigte sich nun darauf, dieses Instrument künftig grundsätzlich anzuwenden, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die städtebauliche Entwicklung aktiv zu gestalten. Dabei sollen einheitliche Kriterien angewendet werden.
„Mit dem Bauturbo schaffen wir die Möglichkeit, schneller und unbürokratischer dringend benötigten Wohnraum zu realisieren, ohne dabei die Qualität unserer Ortsentwicklung aus den Augen zu verlieren. Uns ist wichtig, dass Nachverdichtung mit Augenmaß erfolgt, unsere Ortsteile ihren Charakter behalten und insbesondere Familien in unserer Stadt eine Zukunft finden. Der heutige Beschluss ist ein klares Signal für eine verantwortungsvolle Wohnraumpolitik“, so Herker nach dem Beschluss.
Verträgliche Nachverdichtung in Kernstadt und Ortsteilen
Der „Bauturbo“ soll sowohl in der Kernstadt als auch in den Ortsteilen eingesetzt werden. Bestehende Grundstücke können dadurch besser genutzt werden – zum Beispiel durch Anbauten, Aufstockungen oder zusätzliche Wohnungen. So sollen Familien vor Ort gehalten und zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
Wenn landwirtschaftliche Hofstellen aufgegeben werden, soll gemeinsam mit den Eigentümerinnen und Eigentümern eine Lösung gefunden werden, die zum Ort passt. Dabei werden Ortsbild, Natur- und Hochwasserschutz sowie soziale Aspekte berücksichtigt.
Einheimischenmodell bei größerem Bauvorhaben
Wenn durch den „Bauturbo“ bei Mehrfamilienhäusern deutlich mehr Wohnfläche entsteht als bisher erlaubt war (also spürbar mehr Baurecht geschaffen wird), gilt das Einheimischenmodell. Das bedeutet: Ein Teil des neu geschaffenen Wohnraums soll Einheimischen zugutekommen.
Wer auf dem eigenen Grundstück baut und selbst einzieht, erfüllt das Einheimischenmodell bereits. Voraussetzung ist, dass das Haus innerhalb von vier Jahren bezogen und mindestens 15 Jahre selbst genutzt wird.
Klare Regeln bleiben bestehen
Auch beim „Bauturbo“ gelten klare Vorgaben – etwa zur Anzahl der Geschosse, der Wohnungen und zur Versiegelung von Flächen. Diese Punkte werden vertraglich festgehalten. Bei Bedarf kann außerdem eine Frist zur Fertigstellung bzw. Bezugsfertigkeit vereinbart werden.
Mit diesem Beschluss schafft der Stadtrat die Grundlage für mehr Wohnraum und eine nachhaltige Entwicklung der Stadt und ihrer Ortsteile.
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