Stellungnahme zu den Berichten in Spiegel-Online und der Lokalpresse
19. November 2018
Stellungnahme zum Bericht in Spiegel Online zum Thema „73 Krankenhäuser liefern unzureichende Qualität!“ und zu den Berichten des Pfaffenhofener Kuriers und der Hallertauer Zeitung
Wir möchten an dieser Stelle zunächst die Stellungnahme der Deutschen Krankenhaus Gesellschaft zitieren:
DKG zum Bericht von SPIEGEL online
SPIEGEL online betreibt Patientenverunsicherung
Zum Bericht von SPIEGEL online, 73 Krankenhäuser lieferten unzureichende Qualität, erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum:
„Die Darstellung ist nicht nur eine Verzerrung, sondern schlichtweg falsch. Von den 73 als auffällig bezeichneten Krankenhäusern sind bei 36 Kliniken ein einziger Behandlungsfall unterhalb der Norm und damit Grund für die Auffälligkeit. Daraus eine Schlussfolgerung auf die medizinische Qualität zu ziehen, ist nicht zulässig. Die nun von SPIEGEL online im Internet hinterlegte interaktive Karte führt zu einer Patientenverunsicherung und macht deutlich, dass die Autoren nicht verstehen, wofür planungsrelevante Qualitätsindikatoren bestimmt sind.
Für das Verfahren wurden in mehr als 1.000 Krankenhausstandorten 7.753 Indikatoren ausgewertet. Dabei blieben schlussendlich 73 durch Fachexperten geprüfte qualitative Auffälligkeiten übrig, in denen bei einem einzelnen Indikator die Zielgröße nicht erreicht wurde. 36 dieser Auffälligkeiten wurden durch nur jeweils einen einzigen Fall im Krankenhaus verursacht. Im Indikator zum Vermeiden der Lymphknotenentnahme bei nicht-invasivem Brustkrebs und einem weiteren Indikator im Rahmen der Geburtshilfe gab es kein einziges auffälliges Krankenhaus. Dieses Ergebnis zeigt deutlich, dass die Behandlungsqualität gut ist und keinen Handlungsbedarf für die Krankenhausplanung auslöst. Eine Unterschreitung in einem einzelnen Fall sagt letztendlich nichts über die Gesamtqualität einer Abteilung oder eines Krankenhauses aus.“
Unsere Stellungnahme zum Artikel „Mängel in der Gynäkologie“ im Pfaffenhofener Kurier vom 14.11.2019 bzw. Hallertauer Zeitung vom 16.11.2018
In den genannten Artikeln wird Bezug auf eine bundesweite Erhebung in den Bereichen Geburtshilfe, Operationen bei Brustkrebs und gynäkologischen Eingriffen genommen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Ergebnisse einer Auswertung von elf sogenannten Qualitätsindikatoren, u.a. bei gynäkologischen Eingriffen, veröffentlicht. Die Ergebnisse sind Grundlage des Spiegelartikels und der Berichte der lokalen Presse.
Am Mainburger Krankenhaus befindet sich bereits seit Jahren keine Gynäkologie und Geburtshilfe mehr. Es ist in der Erhebung in einem von 11 untersuchten Parametern im Bereich der gynäkologischen Eingriffe auffällig geworden. Daraus dem Mainburger Krankenhaus Mängel in der Gynäkologie zu bescheinigen, ist irreführend und falsch. Die beiden Fälle, um die es in dem Artikel geht, waren gynäkologische Eingriffe im Rahmen einer anderen Operation. Der Operationserfolg war in allen Fällen tadellos. Die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an der Ilmtalklinik hat damit in keiner Weise etwas zu tun.
Die Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe an der Ilmtalklinik genießt einen sehr guten Ruf und war in der Erhebung vollkommen unauffällig.
In beiden Fällen hat eine Ovarialzyste (flüssigkeitsgefüllte Blase am Eierstock) vorgelegen. Eine war im Zuge einer anderen Operation zufällig entdeckt worden, die andere ist im Rahmen einer Bauchspiegelung gezielt therapiert worden. Ovarialzysten können ab einer bestimmten Größe nicht unerhebliche Bauchschmerzen verursachen. Normalerweise platzen sie irgendwann von selbst, sollte das aber nicht der Fall sein und der Leidensdruck zu groß werden, kann man mit einem „relativ“ harmlosen Eingriff (Bauchspiegelung) die Eierstockblase einstechen und dadurch zum Entleeren bringen. Das unterscheidet sich nicht viel vom Eröffnen einer Hautblase z.B. an der Hand. In den betroffenen beiden Fällen wurde einmal die Blase durch einen Stich eröffnet und einmal wurde etwas Blasenhaut entfernt um einem Wiederauftreten entgegen zu wirken.
Die Qualitätsrichtlinie besagt, dass bei bestimmten Operationen am weiblichen Organsystem eine sog. Histologie (Gewebsaufarbeitung) erstellt und dafür das entnommene Gewebe an einen Pathologen geschickt werden muss. Das ist in diesen beiden Fällen unterblieben. In dem einen Fall gab es dieses Gewebe nicht, in dem anderen Fall hat der Operateur darauf verzichtet, weil es für ihn augenscheinlich absolut unauffällig war.
Wir haben bereits vor mehreren Monaten, als wir mit dieser Auswertung der Qualitätsindikatoren erstmals Kontakt hatten, mit den Operateuren in Mainburg vereinbart, dass das Gewebe solcher Zysten zukünftig eingeschickt wird.
Autor: Ilmtalklinik GmbH
Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.