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Steuerrückerstattung – gefälschte E-Mails im Umlauf!

Die nachgebaute Webseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Die Masche ist zwar nicht neu, aber immer noch aktuell: Derzeit werden wieder Phishing-Mails mit dem Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ und dem Betreff „2016 Steuerrückerstattung - 314,15 EUR“ versendet. Die Nachrichten versprechen eine Steuererstattung und um diese zu erhalten, müsse man lediglich ein verlinktes Formular im Internet öffnen und mit seinen Kontodaten ausfüllen. Davor wird aber dringend gewarnt: Die E-Mail ist gefälscht und der Link führt auf eine gut gemachte Kopie der Website der echten Bundesbehörde für Steuern. Daher die Bitte nicht auf diese E-Mails zu reagieren und sie unwiderruflich zu löschen.


Achtung: Spam!
In der erhaltenen E-Mail geben sich die Betrüger als Bundeszentralamt für Steuern aus. Ohne direkte Anrede wird darauf hingewiesen, dass die Adressaten, nach den letzten Berechnungen, einen Anspruch auf eine Steuererstattung in konkreter Höhe erhalten sollen. Um das Geld zu bekommen, muss nur der in der E-Mail angegebene Link geklickt und das Antragsformular ausgefüllt werden. Was wie eine harmlose Anmeldung auf der Behördenseite aussieht, endet mit der Herausgabe privater Angaben, allen voran Name, Geburtsdatum, Bankverbindung sowie Kreditkartennummer einschließlich Prüfziffer.

Echt oder Spam?
Zu erkennen ist dieser Täuschungsversuch jedoch relativ leicht: So ist die offizielle Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern unter der deutschen Web-Adresse www.bzst.de zu erreichen, die Fälschung ist aber auf einer amerikanischen Adresse (.com) hinterlegt. Das echte Bundeszentralamt für Steuern verschickt auch überhaupt keine Benachrichtigungen über Steuererstattungen per E-Mail. Zudem ist nicht das Bundeszentralamt für Steuern für Steuerrückerstattungen verantwortlich, sondern das jeweilige Finanzamt. Und zu guter Letzt: Kontodaten werden von Behörden nie per E-Mail abgefragt.

Was ist zu tun?
Empfänger dieser E-Mail sollten also auf keinen Fall darauf reagieren und die Spam-Mail unwiderruflich löschen – auch wenn eine Steuerrückerstattung verführerisch klingt.

Autor: WSP- Wirtschafts- und Servicegesellschaft Pfaffenhofen

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