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Überbrückungshilfe III erstattet Investitionen in Digitalisierung

Überbrückungshilfe III erstattet Investitionen in Digitalisierung

Die Bundesregierung hat endlich die Überbrückungshilfe III an den Start gebracht – die Antragsstellung beginnt. Hoffentlich gibt es bald auch die ersten Abschlags- und die regulären Auszahlungen.

Voraussetzungen für Überbrückungshilfe III müssen erfüllt sein

Umfang und Gestalt wurden lange diskutiert und oft verändert. Eine wichtige Neuigkeit: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kosten. Wer also während der Krise einen Online-Shop aufgebaut hat oder noch aufbaut, kann diese Kosten erstattet bekommen. Natürlich müssen dafür die Voraussetzungen zum Erhalt der Überbrückungshilfe III erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium ist dabei ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent.

Bis zu 20.000 Euro für Digitalinvestitionen

Das solche Digitalinvestitionen im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig mit bis zu 20.000 Euro gefördert werden, könnte etwa Gastronomen und stationären Händlern zugutekommen. Denkbar wäre eine Investition in neue Warenwirtschaftssysteme, Online-Shop-Lösungen oder die Anschaffung von Software zur Gästedatenerfassung oder Reservierung.

Ihre Ansprechpartner für Digitalisierung

Wenn Sie Interesse haben und aus der Stadt oder dem Landkreis Pfaffenhofen kommen, sprechen Sie uns einfach an. Gerne klären wir neben den Einsatz- auch die Fördermöglichkeiten. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 08441 405500. Alle anderen Interessenten werden gebeten, sich an ihre örtliche Wirtschaftsförderung zu wenden.

Weiter Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie HIER oder unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

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