Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Nachfolgende Bekanntmachung wird seitens der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

veröffentlicht:

Vollzug des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG):

Bekanntgabe gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfaffenhofen a. d. Ilm (AELF) gibt bekannt:

Der Vorhabensträger beantragte beim AELF die Erlaubnis zur Rodung von 2,3846 ha Wald auf den Flurstücken gemäß nachfolgenden Anhang.

Das AELF hat das Vorhaben nach § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG (bei einer allgemeinen Vorprüfung) § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG (bei einer standortbezogenen Vorprüfung) überschlägig geprüft und festgestellt, dass von dem Vorhaben voraussichtlich keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.

Dabei wurde insbesondere berücksichtigt, dass die Gesamtfläche des Vorhabens (Zuwegung: 1,298 ha (dauerhaft) und 1,0866 ha (temporär); Windenergieanlagen: 0,7816 ha (dauerhaft) und 1,5441 ha (temporär); insgesamt 4,7102 ha) unter 5,0 ha liegt und damit in den Rahmen für die standortsbezogene Vorprüfung fällt. Diese ergibt, dass bei dem Vorhaben keine in Anlage 3 Nr. 2.3 UVPG aufgeführten Schutzgebiete betroffen sind. Damit ist das Vorhaben von der UVP-Pflicht befreit.

Das Vorhaben bedarf daher keiner Umweltverträglichkeitsprüfung.

Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar, § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG.

gez.

Luisa Braun

Forstamtfrau

Anhang zur Bekanntmachung gemäß 5 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG:

Aufzählung der betroffenen Fl.—Nm:

l. Der Bürgerenergiegenossenschaft (BBG) im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eG wird die Erlaubnis zur Rodung auf den 14 folgenden Flurnummem, alle Gemeinde Pfaffenhofen

Fl.-Nr. 500/0, Gemarkung Eberstetten, auf einer Teiläche von 0,00038 ha

Fl.—Nr. 889/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,01 180 ha

Fl.-Nr. 945/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,3075 ha

Fl.-Nr. 950/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,091 8 ha

Fl.—Nr. 95 1/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,1352 ha

Fl.—Nr. 952/0, Gemarkung Förnbach, auf einer Teilfläche von 0,0004 ha

Fl.-Nr. 953/1, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,01 18 ha

Fl.-Nr. 954/0, Gemarkung Förnbach, auf einer Teiläche von 0,3 136 ha

Fl.—Nr. 956/2, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0076 ha

Fl.-Nr. 974/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0273 ha

Fl.-Nr. 976/1, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0376 ha

Fl.—Nr. 977/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,0236 ha

Fl.-Nr. 978/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,2325 ha

Fl.—Nr. 978/1, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0152 ha

mit einer Gesamtäche von 1,2980 ha

für die:

Verbreiterung und Befestigung der WegekörperErweiterung der Kurvenradien und Befestigung der KurvenAnlage der erforderlichen Stichwege zu den Windkraftanlagen (WEA)Stromleitungen im Bankett der Wegeunter Auflagen erteilt.

2. Der Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm eG wird die Erlaubnis zur

temporären Rodung auf den 17 folgenden Flumummern, alle Gemeinde Pfaffenhofen

Fl.-Nr. 500/0, Gemarkung Eberstetten, auf einer Teiläche von 0,003 ha

Fl.—Nr. 501/0, Gemarkung Eberstetten, auf einer Teiläche von 0,0072 ha

Fl.-Nr. 504/6, Gemarkung Eberstetten, auf einer Teiläche von 0,0024 ha

Fl.—Nr. 504/7, Gemarkung Eberstetten, auf einer Teilfläche von 0,0023 ha

Fl.-Nr. 889/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,006 ha

Fl.-Nr. 945/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,2358 ha

Fl.-Nr. 950/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0059 ha

Fl.-Nr. 95 1/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0256 ha

Fl.-Nr. 952/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0991 ha

Fl.-Nr. 953/1, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,03 17 ha

Fl.—Nr. 954/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,2807 ha

Fl.-Nr. 956/2, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,1305 ha

Fl.-Nr. 974/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,1059 ha

Fl.-Nr. 976/1, Gemarkung Fömbach, auf einer Teilfläche von 0,0199 ha

Fl.—Nr. 977/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0101 ha

Fl.-Nr. 978/0, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,1040 ha

Fl.-Nr. 978/1, Gemarkung Fömbach, auf einer Teiläche von 0,0165 ha

mit einer Gesamtäche von 1,0866 ha

um einen Transport der, für den Aufbau der Windkrafträder erforderlichen, langen und breiten Teile auch in Kurvenradien zu ermöglichen unter Auflagen erteilt.

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