Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Unser Bürgerwindpark: Ein Gemeinschaftsprojekt für alle Pfaffenhofener

Alle Pfaffenhofener können ab sofort unter www.buergerenergie-pfaffenhofen.de Anteile zeichnen.

Update August 2020:

Baugenehmigung für Bürgerwindpark Pfaffenhofen erteiltMancher Beobachter hatte schon nicht mehr daran geglaubt. Doch nach rund vier Jahren Genehmigungsphase hat das Landratsamt Pfaffenhofen der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen (BEG) die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz für drei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 im Förnbacher Forst im Stadtgebiet Pfaffenhofen an der Ilm erteilt. Damit kann das Projekt in die nächste Phase gehen.

“Auch für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie im Stadtgebiet Pfaffenhofen ist damit ein wichtiger Meilenstein geschafft. Nach Inbetriebnahme der drei geplanten Anlagen wird die Kreisstadt Pfaffenhofen hundert Prozent lokale Stromversorgung erreichen”, freut sich Andreas Herschmann, Vorstand der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen über den großen Fortschritt.

Genehmigt wurde die Errichtung von drei sogenannten Onshore-Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-138 mit einer Nennleistung von je Anlage 4,2 Megawatt (MW) einer Gesamthöhe von 229 m und einem Rotordurchmesser von 138 m.

Mit einer Gesamtleistung von 12,6 MW handelt es sich bei dem Bürgerwindpark um den bislang leistungsstärksten in der Region. Die Stadt Pfaffenhofen, die das Projekt auch politisch mehrheitlich befürwortet, wird mit Inbetriebnahme das Ziel zur 100 Prozent lokalen und erneuerbaren Stromversorgung planmäßig erreichen können.

Landrat Gürtner, der sich schon vor seiner Wahl zum Landrat in seiner damaligen Funktion als zweiter Bürgermeister der Stadt Pfaffenhofen für den Windpark stark gemacht hatte, zeigt sich zufrieden: "Bei der Energiewende und dem Ausbau der Windkraft ist die Beteiligung der Bürger entscheidend. Die Akzeptanz in der Bevölkerung für dieses Projekt war von Anfang an sehr hoch. Man kann sich schließlich sogar direkt an den Anlagen beteiligen. Das Bunte Bündnis und ich haben uns bis 2030 hundert Prozent erneuerbare Stromversorgung im Landkreis vorgenommen. Der BEG Bürgerwindpark wird dazu einen wichtigen Beitrag leisten!"

Andreas Herschmann ist erleichtert und fühlt sich bestätigt: „Nachdem sich von anfang an ein breites bürgerschaftliches Bündnis hinter unser Projekt gestellt hatte war das natürlich ein unglaublicher Ansporn weiterzumachen. Seither ist auch unsere Genossenschaft stark gewachsen. Alle unsere stand heute 770 Mitglieder können stolz darauf sein. Es hat sich gelohnt, dass wir nie aufgeben haben!”

Bereits im April 2016 hatte die BEG das Projekt im Stockerhof Pfaffenhofen erstmals vorgestellt. Damals wurden alle möglichen sieben Standorte für Windkraftanlagen im Förnbacher Forst aufgezeigt.

Nach einer PAFundDu-Infoveranstaltung der Stadt im Rathaus und weiteren Detailplanungen wurde dann im August 2016 der Bauantrag mit drei Anlagen beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht. Zugleich fasste die Stadt Pfaffenhofen den Beschluss zur Aufstellung des städtischen Bebauungsplanes Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ und setzte mit einem Ratsbegehren den Bürgerentscheid “Saubere Energie aus Windkraft” aufs Gleis. Die Pfaffenhofener entschieden sich dabei bekanntlich am 23.10.2016 mit 56,9 Prozent für die Fortführung des Bebauungsplanes und damit auch für die Realisierung des Vorhabens.

Seither ist viel passiert:

Auf Anregung von Landratsamt und Bundeswehr wurden zwei Standorte leicht verändert und die Anlagen um rund 50 m verschoben, die Windräder wurden auf einen noch effizienteren Anlagentyp angepasst und für verschiedene Tierarten wurden Konzepte zum Schutz bei Bau und Betrieb erarbeitet. Dabei wurden auch das Umweltministerium und Umweltminister Thorsten Glauber beteiligt. Der letzte Stand wurde im Juli 2019 mit den geänderten Antrags- und Planunterlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz beim Landratsamt Pfaffenhofen eingereicht.

Letztlich erst im März 2020 fanden seitens des Bayerischen Landesamtes für Umwelt auch aktuelle, bundesweite Forschungsergebnisse zum Uhu-Flugverhalten ihre Anerkennung. Fazit der obersten Umweltschützer im Freistaat: Der Uhu fliegt gar nicht so hoch und damit nicht in den Gefahrenbereich. Der Vogel ist somit durch die Windräder auch nicht gefährdet.

Die obere Naturschutzbehörde bei der Regierung von Oberbayern bestätigte der Pfaffenhofener Bürgerenergie-Genossenschaft überdies auf dem richtigen Weg zu sein und im öffentlichen Interesse zu handeln. In einer Stellungnahme äußerte sich die Regierungsverwaltung: "Die Errichtung von WEA (Windenergie-Anlagen) liegt im öffentlichen Interesse, da dem Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung insbesondere durch zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien besondere Bedeutung zukommt."

Am 05.08.2020 konnte somit Landrat Albert Gürtner schließlich grünes Licht geben.

Übrigens, so einschlägige Fachleute, die bisher einzige Genehmigung für Windkraftanlagen in Bayern in diesem Jahr.

Die Genehmigung umfasst auch viele Verpflichtungen für Artenschutzmaßnahmen:

Vorsorglich für den Fall eines möglichen Aufenthaltes eines Wespenbussard, werden die Windräder in den ersten drei Jahren von Mitte Mai bis Ende August nur nachts betrieben. Die Maßnahmen sind in den Ertragsberechnungen berücksichtigt und fallen aufgrund der schwachen Windmonate im Sommer nicht ins Gewicht.

Zudem ist die Genossenschaft verpflichtet ein digitales Fledermausmonitoring mit Abschaltautomatik und aktive Maßnahmen am Boden zum Schutz von Zauneidechse und Haselmaus durchzuführen.

Herschmann nahm die Entscheidung erleichtert zur Kenntnis: "Klimaschutz und Artenschutz sind zwei Seiten der gleichen Medaille und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Wir waren immer sicher, dass wir eine gute Lösung für alle Artenschutzfragen erarbeitet haben! Die Genehmigungsbehörde hat uns das nun bestätigt. Das freut mich, aber lieber wäre mir gewesen, wir hätten nicht so viel Zeit für den Klimaschutz verloren!"

Mit der Genehmigung sind nun alle Voraussetzungen für eine Beteiligung an einer der kommenden Windkraftausschreibungen der Bundesnetzagentur erfüllt. Als reine Formalität gilt der noch ausstehende Satzungsbeschluss der Stadt Pfaffenhofen zur endgültigen Wirksamkeit des Bebauungsplanes.

Mit den ersten Arbeiten könnte so bereits im Winter begonnen werden.

Update Juli 2019:

Am 26. Juli haben wir die letzten fehlenden Unterlagen für die Windkraftanlage im Förnbacher Forst eingereicht. Damit liegt der Ball nun beim Landratsamt, die Behörde muss jetzt entscheiden, ob sie die drei geplanten Windräder genehmigt.

Update März 2018:

Wir haben in unseren neuen optimierten Plan nun alles eingearbeitet was im Vorfeld von allen am Verfahren Beteiligten zurück gemeldet wurde und anfang diese Woche offiziell beim Landratsamt den Antrag eingereicht.

Die Standorte der Bürgerwindräder werden nur unwesentlich verändert. Circa 50 Meter weiter weg von Siebenecken.

Mit einer weiteren Standortverlegung - ebenfalls um 50 Meter - kommen wir der Bundeswehr entgegen, die wegen eines Radars auf Freisinger Landkreisgrund darum gebeten hatte.

Der nun letztlich geplante Anlagentyp ist noch optimaler für uns. Zudem etwas schlanker und unwesentlich niedriger.

Wenn alle Verfahren abgeschlossen sind und eine Genehmigung erteilt wurde, wir gehen von Herbst 2018 aus, beteiligen wir uns an den neuen Ausschreibungen der Bundesnetzagentur. Erst nach einem Zuschlag können wir dann mit der Bürgerbeteilugung beginnen.

Viele BürgerInnen warten schon darauf sich dann endlich an den Anlagen beteiligen zu können. Bis heute sind bereits viele Beteiligungsanfragen eingegangen.

Komplette Projektinfo:

Bürgerenergie-Genossenschaft Pfaffenhofen plant neue Bürgerwindräder.

Anteilszeichnung für Pfaffenhofener bereits gestartet. [/p]

Die Bürgerenergiegenossenschaft im Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm e. G. beabsichtigt die Errichtung von Windenergieanlagen im Förnbacher Forst. Die Windenergieanlagen, geplant mit Beteiligungsoption für Landkreisbürger, und dabei vorrangig für Pfaffenhofener und umliegende Nachbarorte, sollen im Bereich der Eignungsfläche Nr. 59 des landkreisweiten Teilflächennutzungsplanes „Windkraftanlagen“ errichtet werden.

Nach der Entscheidung des Planungs- und Bauausschusses am 18.02.2016 zur Einleitung eines entsprechenden Bauleitplanverfahrens wurden von der Bürgerenergiegenossenschaft potentielle Standorte ermittelt. Aufgrund von topografischen Gegebenheiten, Naturschutz-Aspekten, der Verfügbarkeit von Grundstücken und der Berücksichtigung von Bürgerrückmeldungen wurde die Anlagenanzahl von 3 Windenergieanlagen im Süden des Förnbacher Forstes bzw. der Eignungsfläche 59 beantragt. Die Windenergieanlagen sollen maximal 230 m hoch sein. (Siehe Planung unten)

<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.pfaffenhofen.de/windenergie/">Infoseite der Stadt Pfaffenhofen zur Windenergie.</a>

<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.buergerenergie-pfaffenhofen.de/images/pdf/info/rueckenwind_infomagazin_ez-web.pdf">Infobroschüre zum Download.</a>

<a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.youtube.com/watch?v=Fxxlu5rK_s8">Der Film zum Bürgerentscheid auf TubeYou.</a>

Mit der geplanten Anlagenanzahl von bis zu 3 Windrädern, können rund 20.000 MWh klimafreundlicher Strom erzeugt werden. Damit können ca. 4500 Privathaushalte, also rund als 38 % aller Pfaffenhofener Haushalte, mit sauberem Strom aus Windenergieanlagen versorgt werden. Allen Anlagen sollen bis Ende 2017 fertiggestellt werden und in Betrieb gehen.

Details zu Technik und Bauweise können erst im Laufe der weiteren Planungen genannt werden. Es ist allerdings davon auszugehen, dass auch die neuen Anlagen, ähnlich, dem sich aktuell in Bau befindlichem Pfaffenhofener Bürgerwindrad, gestalten werden.

Der Pfaffenhofener Bauauschuss hat zum Antrag der Genossenschaft am 18.02.2016 den Aufstellungsbeschluss für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gefasst.

Bürgermeister Thomas Herker dazu: "Damit könnten wir wohl das erste bayerische Mittelzentrum sein, dass den Strombedarf zu 100% regenerativ aus lokalen Quellen deckt."

Aus der Beschlussvorlage der Stadtverwaltung:

"Insgesamt ist der Ausbau der Windenergie im Stadtgebiet von Pfaffenhofen ein wichtiger Baustein zur Erreichung der gesteckten CO2-Emissionsziele. Im Rahmen des integrierten Klimaschutzkonzepts hat die Stadt Pfaffenhofen beschlossen, den Ausbau von Windenergieanlagen voranzutreiben und insbesondere Betriebsmodelle mit Bürgerbeteiligung zu unterstützen. Auch eine frühzeitige und transparente Bürgerinformation wird beim Anlagenbau angestrebt. All diese Punkte werden aus Sicht der Verwaltung beim vorliegenden Antrag der Bürgerenergiegenossenschaft Pfaffenhofen erfüllt."

So viel wie nötig und so wenig wie möglich! So lautet die Planungsformel der BEG.

“Soviel wie nötig”, bedeutet dabei: eine ausreichende Anzahl von Anlagen um das Projekt ökonomisch sinnvoll zu gestalten. Drei Anlagen reichen dazu aus.

“So wenig wie möglich”, bedeutet dabei: Kein extremes Ausnutzen der Eignungsfläche bis auf den letzten Zentimeter. Verträgliche und maßvolle Planung unter Einbeziehung der topographischen Verhältnisse und optimale Rücksichtnahme auf Mensch und Natur.

Miteinander die lokale Energiewende gestalten:

Bürgerwindpark als Gemeinschaftsprojekt

Die Genossenschaft beginnt parallel mit den ersten Schritten zur konkreten Planung und will dabei ein gemeinwohlorientiertes Alternativmodell zum herkömmlichen Investorenwindpark gestalten: Der Bürgerwindpark Pfaffenhofen soll deshalb als Gemeinschaftsprojekt mit maximaler Bürgerbeteiligung entwickelt und betrieben werden. Anteile können <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.buergerenergie-pfaffenhofen.de/projekte/buergerwindpark-pfaffenhofen.html">hier online reserviert werden.</a>

Das heißt, die Bürger können sich nicht nur finanziell beteiligen, sondern bekommen zudem, über die baurechtlichen Verpflichtungen hinaus, Mitsprachemöglichkeiten bei der Planung. Am Ende der Planentwicklung soll auf besonderen Wunsch der Genossenschaft ein Bürgerentscheid über die endgültige Umsetzung stehen.

Vorstand Andreas Herschmann dazu: “Es gibt keine Organisationsform, die besser auf die Bedürfnisse der Bürger eingeht als unsere Genossenschaft. Denn was einer alleine nicht schafft, dass schaffen viele. Nur die Genossenschaft plant miteinander und kann zugleich die Wertschöpfung für alle Bürger sichern. Ganz im Sinne dieses Genossenschaftsgedankens wird bei unserem Bürgerwindpark allen die Möglichkeit geben, die lokale Energiewende mit Eigeninitiative voranzubringen, sowie umweltfreundlich und nachhaltig Energie zu erzeugen”, so Andreas Herschmann, Vorstand der BEG Pfaffenhofen.

Der Fahrplan zum Bürgerwindpark

Frühzeitige Infoveranstaltungen, ein faires Beteiligungsmodell für Grundstücksbesitzer, Anteilszeichnung mit Vorrang für Pfaffenhofener und schlussendlich eine Bürgerentscheid, das sind die wesentlichen Aspekte zur maximalen Bürgerbeteiligung wie sie nur eine lokale Energiegenossenschaft praktizieren kann. Vorbehaltlich unvorhersehbarer Ereignisse sieht der Weg zum Bürgerwindpark demnach wie folgt aus:

1. Mit den nun konkret vorliegenden Plänen werden alle Bürger durch die Stadt informiert und noch vor Beginn des eigentlichen Verfahrens im Rahmen einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung einbezogen werden. Begleitend dazu gestaltet die Bürgerenergiegenossenschaft Infoveranstaltungen zum Verfahren und zu den Planungsgrundlagen.

Infoveranstaltung für alle Pfaffenhofener Bürger haben am 04.07.2016 und 28.09.2016 im Rathaussaal stattgefunden.

Die Aufzeichnungen können unter <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.pfaffenhofen.de/windenergie">www.pfaffenhofen.de/windenergie</a> angesehen werden.

Zudem wird ein eigener <a target="_blank" rel="nofollow" href="http://eepurl.com/bSLi4f">Newsletter-Service</a> auch für Nicht-BEG-Mitglieder eingerichtet.

2. Zugleich startet die Genossenschaft, bereits unabhängig von der späteren Anlagenanzahl, die Möglichkeit Bürgeranteile zu reservieren. Diese werden erst nach positivem Satzungsbeschluss im Frühjahr 2017 aktiviert. Pfaffenhofener Bürger, sowie direkt umliegende Ortsteile wird dabei besonderer Vorrang bei der Anteilszeichnung eingeräumt.

3. Nach dem Auslegungsbeschluss im Bauausschuss kann dann die formale Bürgerbeteiligung mit Stellungnahmen zum konkret beschrieben Projekt erfolgen.

Die Abwägung der eingehenden Stellungnahmen soll in einer gesonderten öffentlichen Sitzung des Stadtrates geschehen und das Ergebnis letztlich den Bürgern zur Abstimmung gestellt werden.

Nach dem sogenannten Billigungsbeschluss zum so erörterten Planungsstand soll am 23. Oktober ein Bürgerentscheid zur Windrad-Frage stattfinden, um der Öffentlichkeit eine möglichst breite Mitwirkung im Verfahren zu ermöglichen. Die Entscheidung des Stadtrates über ein solches Ratsbegehren ist Juli gefallen. Parallel zum Bürgerentscheid soll die zweite Auslegung des Bebauungsplanes erfolgen, in der erneut Stellungnahmen der Bürger und der Träger öffentlicher Belange möglich sind.

4. Je nach Ausgang des Bürgerentscheids würde im Dezember ein Satzungsbeschluss gefasst oder das Bebauungsplan-Verfahren eingestellt werden.

“Wir setzen auf alle Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofener”

Die Bürgerenergiegenossenschaft geht mit dem Bürgerwindpark als Gemeinschaftsprojekt bewusst einen Weg, bei dem sie am Ende die Entscheidung komplett in die Hand aller Bürger legt.

“Wir hoffen und setzen natürlich auf eine positive Entscheidung der Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofener. Wir werden bis Herbst alle unsere Möglichkeiten nutzen um auf Bürgeranregungen einzugehen und vor allem um umfassend zu informieren”, verspricht Andreas Herschmann.

“Würde dieses Gemeinschaftsprojekt scheitern, scheitert Pfaffenhofen auch an einer wichtigen gesamtgesellschaftlichen Aufgabe. Wenn wir die Energiewende verspielen, verspielen wir auch unsere Zukunft und die unserer Kinder. Damit würden wir auch für die Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken oder für den massiven Ausbau von Stromtrassen mit die Verantwortung tragen. So sieht beispielsweise das Konzept der bayerischen Staatsregierung vor, dass bis zum Jahr 2021 rund 6 bis 10 % des Stromverbrauchs Bayerns durch Windkraft zu decken sind. Das sind maximal 1500 neue Windräder auf ganz Bayern gerechnet. Wenn somit auch der Landkreis Pfaffenhofen und unsere Gemeinden davon einen Anteil zu tragen haben, dann doch lieber mit der Genossenschaft als durch einen fremden Investor, der keine Rücksicht auf die Belange der Bürger nimmt”, erklärt Herschmann weiter.

Für die Genossenschaft und alle Energieaktiven in Pfaffenhofen ist deshalb vor allem die große Herausforderung zur dezentralen und demokratischen Energiewende die Hauptmotiviation.

“Wir, die heutige Generation gestaltet und finanzieren den ökologischen Umbau des gesamten Energiesystems, um unsere Kinder und Enkel vor fundamentalen Risiken zu schützen: vor den enormen Kosten eines veralteten fossil-nuklearen Energiesystems, vor den Risiken eines Atomunfalls und Endlagerproblemen, sowie vor Energieimportabhängigkeit, Energiepreisschocks und nationaler Verwicklung in weltweite Ressourcenkriege”, so die Verantwortlichen der Bürgerenergiegenossenschaft.

Bündnis Rückenwind:

Unser Bündnis Rückenwind für Pfaffenhofen ist ein Zusammenschluss von Vereinen, Firmen und Privatpersonen für saubere Energie aus Windkraft und zur Unterstützung für 100 % saubere Stromversorgung aus lokalen Quellen.

Darunter befinden sich viele Bürgerorganisationen, wie beispielsweise der Bund Naturschutz, die Mütter gegen Atomkraft, das Jugendparlament oder die katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), aber auch Unterstützer aus der Wirtschaft, wie beispielsweise die Brauerei Müllerbräu, Hipp Babynahrung, die Metzgerei Krammer, das Cafe Hipp, die Stadtwerke Pfaffenhofen, Hubert Brandl Solarbier, das Cafe Royal, die Bäckerei Breitner, Lichtpunkt Elektro Pollex, die Stahl Computertechnik GmbH oder örtliche Banken.

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Newsletter-Service

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Infoangebot zum Thema Infraschall:

In der brandaktuellen Studie zum Infraschall vom Landesamt für Umwelt Baden-Württemberg steht: “Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten.”

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Häufig gestellte Fragen:

Wie wird geplant?

Der Bauantrag der BEG bezieht sich auf die gesamte Eignungsfläche Nr. 59 im Förnbacher Forst. In den Ausführungen zur Flächennutzungsplanung steht, diese Fläche sollte “optimal für Windenergie genutzt werden”.

Die Planungsformel der Bürgerenergiegenossenschaft dazu lautet:

"So viel nötig und so wenig wie möglich!"

“Soviel wie nötig”, bedeutet dabei: eine ausreichende Anzahl von Anlagen um das Projekt a) ökonomisch sinnvoll zu gestalten, hinsichtlich der einzurichtenden Infrastruktur und b) energetisch sinnvoll um der Zielsetzung zum Ausbau erneuerbarer Energie nach Klima- und Energiekonzept von Stadt aber der Landesregierung nachzukommen. Die bayerische Staatsregierung hat 2011 den Ausbau von 6 bis 10 % Windkraft angesetzt und beschlossen.

“So wenig wie möglich”, bedeutet dabei: Kein extremes Ausnutzen der Eignungsfläche bis auf den letzten Zentimeter. Verträgliche und maßvolle Planung unter Einbeziehung der topographischen Verhältnisse und optimale Rücksichtnahme auf die umliegenden Bewohner.

Bei Anwendung dieser Formel und unter Berücksichtigung einiger Anregungen von Anliegern und Grundstückseigentümer plant die Genossenschaft nun derzeit mit vier bis fünf Anlagen.

Voraussetzung ist dabei ohnehin, dass ausreichend Grundstücke zur Verfügung stehen.

Was ist die Flächennutzungsplanung im Landkreis und was hat die 10-H Regel damit zu tun?

Grundsätzlich setzt die Genossenschaft mit ihrem Antrag auf die FNP-Planung aller 19 Gemeinden im Landkreis auf, welche Ende Januar 2016 Rechtsgültigkeit erlangte.

Die Planung regelt verbindlich für alle Flächen Mindestabstände zu Siedlungen.

950 Meter zu geschlossener Wohnbebauung. 650 Meter zu Weiler und Splittersiedlungen.

Die BEG will nun gemeinsam mit Bürgern und Kommune die weitere Planung so optimal wie möglich gestalten werden.

Auch die 10 H Regel hatte ja das Ziel, den Kommunen maximale Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. Genau das passiert jetzt unter anderem durch den Bebauungsplan der Kommune und den kommenden Bürgerentscheid.

Erwin Huber (CSU): "Ziel der 10 H-Regelung für Windkraftanlagen ist es, den Kommunen beim Windkraftausbau mehr Verantwortung zu geben und somit die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort zu stärken."

Manfred Russer (CSU) zur Flächennutzungsplanung:

„Unsere Ziele, die Menschen und unsere Landschaft bestmöglich zu schützen, haben wir konsequent verfolgt und auch erreicht. Ich mag mir gar nicht vorstellen, dass die 10-H-Regelung gekippt wird. Aber selbst dann bzw. gerade dann, wird die Schutzfunktion unserer Windkraftplanung deutlicher denn je.“

Das heißt im Klartext, würde es den Flächennutzungsplan nicht geben, könnte es jedenfalls passieren, dass die Abstände zu Weiler und Splittersiedlungen deutlich geringer ausfallen. Bei der Ausgestaltung von 10 H hat die Staatsregierung leider Weiler und Splittersiedlungen nicht vorgesehen. Der von allen Gemeinden abgestimmte Windkraftplan hat diese Siedlungen dennoch berücksichtigt und sinnvolle Abstände für alle geregelt.

Wirtschaftsmodell Genossenschaft. Was ist der Unterschied zu anderen Rechtsformen?

Genossenschaften haben sich generell gerade in den letzten Jahren als äußerst krisen- und insolvenzfest erwiesen. Sie sind nicht nur für die Kreditwirtschaft, sondern für viele Wirtschaftsbereiche ein Vorbild. Sie denken nicht ausschließlich in Renditehöhe, Quartalszahlen oder kurzfristigen Verzinsungen. Unsere Bürgerenergie-Genossenschaft, als lokal verwurzeltes Unternehmen, fördert die Wirtschaftskreisläufe vor Ort und ist demokratisch organisiert. Jedes Mitglied hat eine Stimme und alle Überschüsse kommen ausschließlich allen Mitgliedern zu gute. Ein Genossenschaftsanteil ist für 100 Euro absichtlich günstig gehalten, so dass, wirklich jeder Mitglied werden kann.

Der wesentliche Unterschied unserer Bürgerenergiegenossenschaft zum klassischen Investor bei diesem konkreten Windkraft-Projekt:

Die Genossenschaft geht den Weg der maximalen Bürgerbeteiligung und begrüßt einen Bürgerentscheid über die Planungen. Die Genossenschaft beteiligt alle Grundstücksbesitzer anstatt nur die Größten zu bevorzugen und sie ermöglicht direkte Bürgerbeteiligung mit 3 bis 4 % Rendite ab 1000 Euro. Womit nicht nur die energetische, sondern auch die monetäre Wertschöpfung vor Ort bleibt.

Wie ist der Flächenbedarf für die Anlagen? Entsteht Schaden für den Wald?

Von welchem Wald ist dabei eigentlich die Rede?

Das besagte zusammenhängende Waldgebiet in Pfaffenhofen

umfasst beispielsweise rund 600 Hektar eines sogenannten Wirtschaftswaldes.

Wieviel Fläche wird für die Bürgerwindräder benötigt?

Selbst bei Vollausbau würden nur 0,5 % dieser Nutzwaldfläche für Wege, Kräne und Türme benötigt. Außerdem erfolgt eine 1:1 Aufforstung vor Ort. Kein Baum geht verloren. Wie in einem Nutzwald üblich, werden alte Bäume durch junge ersetzt.

Wo wird konkret aufgeforstet?

Beispielsweise für das bereits bestehende Windrad werden der Großteil der Baufläche wieder renaturiert und der Rest direkt am Waldrand, also vor Ort, neu aufgeforstet. Auch bei den kommenden Windrädern wollen wir so verfahren.

Wieviele neue Wege werden benötigt?

Sowohl im Förnbacher, als auch Ilmmünsterer Forst, können für die Zuwegung rund 80 % bestehender Wege genutzt werden. Die Wege müssen dahingehend nur minimal verstärkt und angepasst werden. Dies ist aber eher als eine Verbesserung der Waldwege für Spaziergänger und Forstarbeiter werten. An den Windrädern selbst wird ebenfalls das komplette Umfeld wieder renaturiert. Die am Ende verbleibende Kranstellfläche ist außerdem offen für andere temporäre Nutzungsarten, wie beispielsweise als Holz-Lagerplatz.

Die Wege beim bestehenden Windrad im Lustholz, sind dazu übrigens als Größenvergleich nicht geeignet, da bei dieser Baustelle

aufgrund der Sackgassen-Situation der Weg zweispurig ausgelegt werden musste.

Wie sieht der Flächenvergleich zwischen Wind und Photovoltaik aus?

Grundsätzlich sollte man zum Flächenbedarf von Windkraft auch wissen, dass es keine erneuerbare Energieform gibt, die mit weniger Fläche auskommt. Das Verhältnis Wind zu PV ist beispielsweise 1 zu 100. Das heißt, während mit einem Windrad rund 1500 Haushalte versorgt werden können, kann eine Photovoltaikanlage auf gleicher Fläche nur 15 Haushalte mit Strom beliefern.

Kann es Eiswurf geben?

Alle geplanten Windradtypen der BEG haben beheizte Rotorblätter. Eiswurf ist dashalb nicht möglich.

Kann es Störungen durch Schattenwurf geben?

Beim Schattenwurf von Windenergieanlagen handelt es sich um den von Rotor und Turm erzeugten Schattenwurf, der während direktem Sonnenschein auftritt.

Der Schatten eines Windrades darf, bei täglich angenommenem Sonnenschein, nicht länger als 30 Minuten, und das nicht öfter als zu 30 Tagen im Jahr, auf ein bewohntes Grundstück fallen. In diesen Zeiten wird das Windrad außerdem angehalten. Diese Werte werden auf der gesamten Eignungsfläche selbst bei Mindestabstand von 650 Meter eingehalten.

Was sagt der Bund Naturschutz?

Der BUND fordert eine gezielte und umfassende Planung von Standorten für die Nutzung der Windenergie. In jedem Bundesland, in jedem Landkreis und in jeder Region der Regionalplanung sollen geeignete Standorte zur Windenergienutzung ermittelt werden. Hierbei sollten Flächen mit einem Anteil von 2 Prozent der jeweils beplanten Fläche als Vorrang-, Vorbehalts- oder Eignungsgebiet ausgewiesen werden.

Der BUND spricht sich gegen Höhenbegrenzungen von Windenergieanlagen auf Vorrangstandorten aus. Mit größerer Höhe der Anlagen ist ein deutlich größerer Energieertrag realisierbar. Bezogen auf die gesamte Stromproduktion aus Windkraft sind daher weniger Anlagen erforderlich.

Und zum Vogelschutz?

In Deutschland gibt es laut BN keinen Nachweis bundesweiter Bestandsgefährdungen durch Windenergieanlagen an Land.

Und was ist mit dem Rückbau?

Nach Ablauf ihrer Lebensdauer, wird die Windenergieanlage zusammen mit dem Fundament vollständig zurückgebaut. Das Fundamentloch wird mit Erde aufgefüllt und die Stelle wieder als Acker genutzt oder mit Bäumen bepflanzt.

Versuchen Sie das mal mit dem gigantischen Krater eines Kohle-Tagebaus oder mit einem Kernkraftwerk, dessen radioaktiver Abfall weit über unfassbare 700 Millionen Jahre stahlt.

Für den Rückbau jedes Windrades müssen die Betreiber schon nur zum Erlangen einer Baugenehmigung, pro Anlage, hohe Summen zuzüglich der zukünftigen Kostensteigerung hinterlegen. Die Folgen der Atomkraft wie Endlagerung und Strahlen- und Katastrophenschutz muss von uns allen bezahlt werden.

Wie wird der Strom gespeichert, wenn das Rad nicht einspeisen kann?

Einfach gesagt, wird mit einer Strom zu Gas-Speichertechnologie bis zu 80 % des Stroms in Gas umgewandelt. Platzbedarf dafür im Wald: Keiner. Die Umwandlungsanlage wird in einem bestehendem Industriegelände installiert.

Emissionen: keine

Weiterer Vorteil: Die Anlage eignet sich zur Teilnahme am Regelenergiemarkt

Wandersagen vs. Sachinformation

Analogien zum Eisenbahnbau vor über 150 Jahren sind tatsächlich nicht weit hergeholt. Mediziner prognostizierten damals gesundheitliche Schäden durch die affenartige Geschwindigkeit von über 30 km/h: ,,Die schnelle Bewegung muss bei den Reisenden unfehlbar eine Gehirnkrankheit erzeugen. Wollen sich aber dennoch Reisende dieser grässlichen Gefahr aussetzen, so muss der Staat wenigstens die Zuschauer schützen! Es ist notwendig, die Bahnstelle auf beiden Seiten mit einem hohen Bretterzaun einzufassen.“ Dieser Auszug stammt aus dem Gutachten des Bayrischen Obermedizinalkollegiums (1838)

Fuhrunternehmer, die durch die Eisenbahn ihre Einnahmen bedroht sahen, brachten viele finstere Visionen in Umlauf: Die Rauchwolken aus den Schloten der Lokomotive würden das Vieh töten und die Vögel würden tot zu Boden fallen. Die Luft würde verpestet und die Kühe in der Nähe der Bahn würden keine Milch mehr geben. Zeitungen schrieben, dass es absurd und lächerlich sei, Lokomotiven zu bauen, die doppelt so schnell wie Postkutschen fahren könnten. Man könne sich genauso gut mit einer Rakete abfeuern lassen als sich der Gnade dieser Maschine auszusetzen.

Bauern erzählte man, dass links und rechts der Schiene ihre Ernte verderben würde und einige Waldbesitzer glaubten, dass diese funkensprühenden Dampfrösser ihre Wälder entzünden könnten. Bei den Straßenbahnen in der Stadt stieß die Oberleitung auf Ablehnung, weil sie das gewohnte Straßenbild störte.

Kommt Ihnen das irgendwie bekannt vor?

Warum wurde im August das Bürgerwindrad im Lustholz derzeit immer wieder angehalten?

Für die Bürgerwindanlage im Lustholz hat Ende März die Inbetriebnahmephase mit Probebetrieb begonnen. Damit ist nach rund fünfmonatiger Bauzeit das erste Bürgerwindrad im Landkreis termingerecht ans Netz gegangen. Es liefert bereits den ersten regenerativ erzeugten Strom.

Bis zur endgültigen Übergabe durch den Hersteller an die Bürgerenergie-Genossenschaft Pfaffenhofen, werden in den kommenden Wochen noch zahlreiche vorgeschriebene Überprüfungen und finale Einstellungen durchgeführt. Während dieser Zeit wird das Windrad auch immer wieder angehalten.

Aktueller Bericht dazu:

<a target="_blank" rel="nofollow" href="http://www.pafunddu.de/pfaffenhofen/wirtschaft/buergerwindrad-im-lustholz-uebertrifft-alle-ertragsprognosen-um-mehr-als-20-prozent-d8830.html">Bürgerwindrad im Lustholz übertrifft alle Ertragsprognosen um mehr als 20 Prozent</a>

Autor: Bürgerenergie im Landkreis Pfaffenhofen eG

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