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Gericht stoppt Bürgerentscheide: Stadt legt Beschwerde ein

Stadtverwaltung am „Brückentag“ geschlossen

Für den 2. April sind zwei Bürgerentscheide zum Gewerbegebiet Kuglhof 2 angesetzt; die Bürgerinnen und Bürger haben dafür nach der städtischen Bürgerbegehrenssatzung bereits die Abstimmungsunterlagen per Post erhalten. Nun hat das Bayrische Verwaltungsgericht München durch eine einstweilige Anordnung gegen das städtische Ratsbegehen die Bürgerentscheide vorläufig gestoppt.

Grund dafür ist die Erwähnung der Südumgehung in Überschrift und Fragestellung des Ratsbegehrens. Die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts umgehend Beschwerde an den Bayrischen Verwaltungsgerichtshof erhoben.

Der Stadtrat hatte im Januar mit großer Mehrheit beschlossen, die Pfaffenhofener Bürger zum Gewerbegebiet Kuglhof 2 in einem Bürgerentscheid abstimmen zu lassen. Gleichzeitig wurde ein weiterer, inhaltlich gegenläufiger Bürgerentscheid, aus dem Bürgerbegehren der Interessengemeinschaft „Stoppt den Flächenfraß am Kuglhof“ zugelassen und in der Abstimmung mit dem Ratsbegehren verbunden.

Bis die juristische Frage endgültig geklärt ist, können die Pfaffenhofenerinnen und Pfaffenhofener weiterhin ihre Stimmzettel per Post oder im Rathaus einreichen.

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