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Vollzug der GO und der BayBO: Stellplatzsatzung

Stadtwappen

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Bekanntmachung

Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO);

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 25.04.2024 die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und von Fahrradabstellplätzen (Stell-platz- und Fahrradabstellplatzsatzung) beschlossen.

Die Satzung tritt am 01.07.2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die Satzungen über die erforderli-che Zahl der Stellplätze für Kraftfahrzeuge sowie die Ablösebeträge für Kraftfahrzeugstellplätzen (Kfz-Stellplatzsatzung) sowie die Satzung über die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Fahrradabstellplatzsatzung – FabS) jeweils vom 19.11.2020 außer Kraft.

Die Satzung kann im Internet unter pfaffenhofen.de/ortsrecht und zusätzlich während der regulären Dienstzeit in der Stadtverwaltung, Hauptplatz 18, zweites Obergeschoss, Zim-mer-Nr. 2.15 eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 06.05.2024

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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