Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“
09. September 2025

B e k a n n t m a c h u n g
Erste Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm als Bebauungsplan der Innenentwicklung – erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 31.07.2025 den überarbeiteten Entwurf der ersten Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“ gebilligt. Die Verwaltung wurde beauftragt, für das gegenständliche Bauleitplanverfahren die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Nach der vormaligen Veröffentlichung im Internet haben sich folgende Änderungen ergeben: Ergänzung von Festsetzungen zu Einfriedungen und Eingrünung sowie der Überschwemmungsgrenzen eines 100-jährigen Hochwasserereignisses mit Klimafaktor und Anpassung der übrigen Festsetzungen an die Überschwemmungsgrenzen. Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Planunterlagen farbig hervorgehoben.
Der Geltungsbereich der Planung umfasst den gesamten Ortsteil Streitdorf und ist aus dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen, der Bestandteil der Bekanntmachung ist:
Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Entwicklung des Ortsteils unter Berücksichtigung der baukulturellen Gegebenheiten um den dörflichen Charakter von Streitdorf zu sichern; insbesondere sollen ortstypische Strukturen bewahrt bleiben und das Gebiet vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.
Die Dauer der Veröffentlichungsfrist im Internet und der Frist zur Stellungnahme wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB auf 3 Wochen angemessen verkürzt. Der Entwurf der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 98 „Streitdorf“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil mit Begründung, ist in der Zeit von
Donnerstag, 11.09.2025 bis einschließlich Montag, 06.10.2025
gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut im Internet unter pfaffenhofen.de/bauleitplanung und über das zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, dem Geoportal Bayern geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal veröffentlicht.
Nutzen Sie alternativ den QR-Code:
Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während dieser Zeit auch zu den allgemeinen Dienststunden im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, gegenüber Zimmer-Nr. 2.05, erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Dauer der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen in Bezug auf die Änderungen und Ergänzungen und ihre möglichen Auswirkungen abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder direkt im Internetportal); bei Bedarf können diese auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Der Inhalt der Bekanntmachung ist auch auf der vorbezeichneten Internetseite der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm und über das vorbezeichnete zentrale Internetportal des Freistaats Bayern, bei den gegenständlichen Verfahrensunterlagen, veröffentlicht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls im Internet einzusehen ist und zudem öffentlich ausliegt.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.09.2025
I.A.
Florian Zimmermann
Stadtbaumeister
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