Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 18.02.2016 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ beschlossen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst drei Teilgeltungsbereiche im Förnbacher Forst, welche sich südlich der Gemeindeverbindungsstraße von Streitdorf nach Großarreshausen und nördlich der Kreisstraße PAF 23 vom Gewerbegebiet Kuglhof nach Siebenecken befinden. Die drei Teilgeltungsbereiche sind im nachfolgenden Lageplan ersichtlich, welcher Bestandteil der Bekanntmachung ist:

Der vom Planungs- Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 21.07.2020 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 163 „Sondergebiet Bürgerwindpark Pfaffenhofen“ sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, liegen in der Zeit von

Dienstag, 18.08.2020 bis einschließlich Montag, 05.10.2020

erneut gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB jeweils von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außerdem sind die Planunterlagen im Internet unter www.pfaffenhofen.de/bauleitplanung während des Auslegungszeitraumes einzusehen. Für den Besuch des Stadtbauamtes gelten strenge Hygieneregeln, die eingehalten werden müssen. Insbesondere ist die Anzahl der Personen, die gleichzeitig in das Gebäude eingelassen werden, beschränkt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird eine Terminvereinbarung unter Telefonnummer 08441/78107 oder Telefonnummer 08441/782060 oder per E-Mail unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de empfohlen.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen wie die Stellungnahmen von Behörden (Untere Naturschutzbehörde; Untere Denkmalschutzbehörde; Untere Bodenschutzbehörde; Untere Immissionsschutzbehörde; Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm; Staatliches Bauamt Ingolstadt; Gemeinde Schweitenkirchen; Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; Höhere Landesplanungsbehörde) und Verbänden (Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Bayerischer Bauernverband) im Bauleitplanverfahren sowie vom Vorhabenträger erstellte Gutachten (Schallgutachten, Schattengutachten, Sichtbarkeitsanalyse) und technische Informationen zu den geplanten Anlagen liegen bereits vor und werden ebenfalls ausgelegt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Informationen zum Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

- Aussagen zur Erholungsfunktion des Waldes und zu Lärmimmissionen; Schalltechnische Untersuchung mit Immissionsprognose für umliegende Siedlungsbereiche

- Aussagen zum Schattenwurf durch Rotordrehung mittels Schattenwurfgutachten

Informationen zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt

- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP): Untersuchung betroffener Arten (Fledermäuse, Haselmaus, Uhu, Wespenbussard, weitere Vogelarten, Zauneidechse, Reptilien), sh. hierzu auch den faunistischen Ergebnisbericht sowie die vertiefende Untersuchung zum Uhuvorkommen

- Weitere Hinweise zum Artenspektrum im Plangebiet und -umfeld

- Bestands- und Konfliktplan: Vorhandene Freiflächen und Gehölzsäume; Biotop- und Nutzungstypenkartierung

- Maßnahmenplan mit Schutz-, Minimierungs- und Vermeidungsmaßnahmen vor Gefährdungen von Natur und Landschaft, sowie naturschutzrechtlichen Ausgleich bzw. Kompensationsmaßnahmen

Informationen zum Schutzgut Boden und Fläche

- Aussagen zur Bodenbeschaffenheit

- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Wasser

- Aussagen zu Böden, Bodenfunktion; technische Beschreibung der Windkraftanlagen mit Aussagen zu wassergefährdenden Stoffen

- Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen der Inanspruchnahme

Informationen zum Schutzgut Luft und Klima

- Aussagen zu Frischluft-/Kaltluftproduktion und Luftqualität

Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild

- Lage in den Hügellandschaften des Donau-Isar-Hügellandes; Sichtbarkeitsanalyse mit Aussagen zu Blickbeziehungen und Gesamtwirkung

Im Weiteren stehen ebenfalls Informationen zu dem Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, den Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen sowie den während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfall und Abwasser zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist kann jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf abgeben; nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 07.08.2020

Thomas Herker

1. Bürgermeister

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