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Wegfall der Sanierungs- und Herstellungskosten für Grundstücksanschlüsse von Wasser und Kanal

Wegfall der Sanierungs- und Herstellungskosten für Grundstücksanschlüsse von Wasser und Kanal

Ab 1. Januar 2024 übernehmen die Stadtwerke die Kosten für den Neubau und die Sanierung von Grundstückanschlüssen von Wasser und Abwasser in Pfaffenhofen. Damit liegt erstmals die Verantwortung für deren Herstellungs- und Sanierungsarbeiten baulich sowie finanziell bei den Stadtwerken Pfaffenhofen. Pauschalen und Sanierungsvereinbarungen gehören der Vergangenheit an.

Alle ab Januar 2024 fertiggestellten Anschlüsse unterliegen dieser neuen Regelung.

Wer muss zahlen, wenn der Hausanschlussschacht neu gebaut werden muss? Die bisherige Antwort: der Grundstückseigentümer. Während die Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Zustand des Übergabeschachts – also die Grenze zwischen dem Abwasserverursacher und den Stadtwerken als Betreiber des Abwasserkanals – bisher bei den Stadtwerken lag, verblieben die Kosten für den Bau beim Grundstückeigentümer.

Auch im Falle eines Schadens oder einer Sanierung des Anschlusses auf dem Grundstück musste immer der Grundstückseigentümer zahlen. Gleiches gilt für den Wasseranschluss.

Künftig fällt diese finanzielle Einmal-Belastung weg. Auch das Kostenrisiko für Sanierungen von in die Jahre gekommenen Anschlüssen bleibt ab 2024 aus. Aufwände, die für die Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Stilllegung und Beseitigung sowie die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse im Sinne der Wasser- und Abwassersatzung anfallen, werden in Zukunft langfristig von den Stadtwerken über die Gebühren finanziert.

Prinzip Vollkasko

Jeder Grundstückanschluss wird Teil des öffentlichen Wasser- beziehungsweise Kanalnetzes. Muss ein Schacht repariert, saniert oder ausgetauscht werden, wird dies durch Wasser- und Abwassergebühren finanziert. Das Prinzip ist ähnlich einer Versicherung: Das Risiko einer finanziellen Belastung wird auf die Gemeinschaft– und damit auf alle Nutzer verteilt –weitergegeben. Ein weiterer konsequenter Schritt zur Sicherstellung der Qualität des Abwassernetzes in Pfaffenhofen, denn die Durchgängigkeit der Verantwortung aufseiten der Stadtwerke ist nun für das komplette Kanalnetz und damit auch für den Betrieb sichergestellt.

Kosten

In konkreten Zahlen für die kommende Kalkulationsperiode von 2025 bis 2028 bedeutet das: Bei einem 4-Personen-Haushalt beträgt der finanzielle Aufwand etwa 5 Euro pro Jahr. Pauschalkosten für den Einzelnen entfallen in Zukunft.

Stefan Eisenmann, Vorstand der Stadtwerke, erklärt: „Im Nachhinein stellt man sich natürlich die Frage, warum wir im Jahr 2021 die Pauschalen eingeführt haben, statt die Herstellungs- und Sanierungskosten nicht gleich ganz abgeschafft zu haben. Damals erschien uns die Einführung der Pauschale als sinnvollste Maßnahme, um die Prozesse zu vereinfachen und zu verschlanken. Leider hat das den Sanierungsprozess nicht, wie gewünscht, vorangebracht. Uns ist bewusst, dass es zum Zeitpunkt der Umstellung einige Eigentümer trifft, die sich ungerecht behandelt fühlen, weil sie die Kosten, die bis zum 31.12.2023 entstehen, noch bezahlen müssen. Ein Dilemma, dass wir auch aus der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung oder im Bereich von Förderprogrammen bei PV-Anlagen und Heizungen kennen. Eine rückwirkende Änderung ist leider aufgrund des Satzungsrechts nicht möglich“.

Einen Vorteil gibt es dennoch für bestehende Grundstückanschlüsse. In Zukunft besteht keine Notwendigkeit mehr für den Abschluss von Sanierungsvereinbarungen, wie es zum Beispiel auch beim Antrag auf Änderungen und Grundstücksanschlüsse gehandhabt wurde. Sofern die Stadtwerke eine Erforderlichkeit feststellen, werden Reparaturen, Sanierungen und der Austausch für bestehende Grundstücksanschlüsse übernommen.

Bei Fragen stehen die Mitarbeitenden des Teams Hausanschluss gerne persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Zudem besteht die Möglichkeit, ausführlichere Beratung und Informationen auf der Martinidult am 12. November 2023 zu erhalten.

Weitergehende Erklärungen:

Zum Hintergrund: Was gehört zum Grundstücksanschluss?

Trinkwasser

Grundstücksanschlüsse (= Hausanschlüsse) sind die Wasserleitungen von der Abzweigstelle der Versorgungsleitung bis zur Übergabestelle. Sie beginnen mit der Anschlussvorrichtung und enden mit der Hauptabsperrvorrichtung.

Abwasser

Grundstücksanschlüsse sind bei Freispiegelleitungen die Leitungen vom öffentlichen Kanal bis einschließlich Hausanschlusskontrollschacht auf dem Grundstück. Sie dienen dazu, Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) zu sammeln, zu behandeln, abzuleiten, zwischenzuspeichern oder zu beseitigen.

Ist kein Kontrollschacht vorhanden, gilt als Trennung die Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. Laut Entwässerungssatzung ist am Ende der Grundstücksentwässerungsanlage (in der Nähe der Grundstücksgrenze) ein geeigneter Hausanschlusskontrollschacht zu errichten. Dieser ist notwendig, um den Betrieb sicherzustellen.

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