Winterdienst in Pfaffenhofen: Rund um die Uhr im Einsatz
23. Dezember 2023
Pünktlich zum 1. Dezember ist es in Pfaffenhofen winterlich geworden. Nachts gab es strengen Frost, die Tage wurden kalt und innerhalb von kurzer Zeit fiel fast ein halber Meter Neuschnee. Mit 16 Fahrzeugen und einem zwölfköpfigen Fußtrupp waren die Mitarbeitenden der Stadtwerke Pfaffenhofen unermüdlich im Einsatz, um Straßen und Wege von den Schneemassen zu befreien.
Stefan Maier, Leiter des Teams Stadtservice und des Räumdienstes, erklärt: „Winterdienst ist ein harter Job. Wir alle geben rund um die Uhr unser Bestes, um Pfaffenhofen von Schnee und Eis zu befreien. Und wir versuchen für jedes Problem eine passende und schnelle Lösung zu finden“.
Der Winterdienst in Pfaffenhofen ist durch eine Prioritätenliste geregelt, Straßen mit erheblichem Verkehrsaufkommen werden bevorzugt geräumt, dann sind Straßen, auf denen Schulbusse verkehren, an der Reihe. Parkplätze werden einmal täglich geräumt.
Zudem gibt es eine Rufbereitschaft zwischen 3 Uhr in der Früh und 21 Uhr abends. Nur in dieser Zeit rücken die Mitarbeitenden zum Winterdienst aus und sind dementsprechend telefonisch erreichbar. Dazwischen gibt es eine erforderliche Ruhepause, denn jeder Mitarbeitende darf maximal 10 Stunden pro Tag im Einsatz sein. Ab zwei Uhr morgens begutachtet ein Schaudienst die Straßen und leitet bei Bedarf einen Einsatz ein. Insgesamt 240 Kilometer an Straßen werden dann geräumt und gestreut.
Die Stadtwerke Pfaffenhofen verwenden Streusalz nach dem Motto: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“. Aus Umweltschutzgründen wird Salz sehr sparsam eingesetzt, jedoch muss auch die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürgern gewährleistet werden. Diese sind im Übrigen selbst für die Räumung der Gehwege vor ihren Grundstücken verantwortlich. Gemäß der städtischen Reinigungs- und Sicherungsverordnung sind Straßenanlieger dazu verpflichtet, auf Gehwegen vor ihren Grundstücken bei Schnee und Eis zu räumen und zu streuen. Schnee und Eis auf öffentlichen Straßen anzulagern ist untersagt. Anlieger haben die Sicherungsfläche an Werktagen ab 7 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ab 8 Uhr jeweils bis 20 Uhr von Schnee zu räumen.
Außerdem bittet das Kommunalunternehmen Pkw-Besitzer, ihr Auto wann immer möglich auf dem eigenen Grundstück oder auf Parkplätzen zu parken. So kann der Winterdienst ohne Behinderungen und möglichen Schäden die Straßen und Wege von Schnee freihalten.
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