Wissenswertes über Heizölverbraucheranlagen
15. Oktober 2024
Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten
Auch im Hochwasserfall darf kein Heizöl austreten, deshalb werden an Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten strengere Anforderungen gestellt.
So ist es seit 5. Januar 2018 grundsätzlich verboten neue Heizölverbraucheranlagen in festgesetzten und vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten (§ 76 WH) zu errichten. Eine Ausnahme müsste beim Landratsamt beantragt werden.
Heizölverbraucheranlagen, die im Januar 2018 bestanden, unterliegen einer Nachrüstpflicht. Der Betreiber hat diese bis zum 5. Januar 2023 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik hochwassersicher nachzurüsten.
Nährere Einzelheiten können der Broschüre "Sichere Heizöllagerung im Überschwemmungsgebiet" des Bayerischen Landratsamtes für Umweltschutz entnommen werden: https://www.lfu.bayern.de/buerger/doc/uw_123_heizoellagerung.pdf
Heizölverbraucheranlagen in Risikogebieten
Befindet sich ihr Grundstück nicht im Überschwemmungsgebiet, aber in einem Risikogebiet, so ist auch hier die Errichtung neuer Heizölverbraucheranlagen grundsätzlich verboten.
Eine Neuerrichtung ist ggf. möglich, soweit die Voraussetzungen des § 78c Absatz 2 WHG zutreffen und die Anlage rechtzeitig beim Landratsamt angezeigt wurde.
Im Risikogebiet sind bestehende Heizölverbraucheranlagen hochwassersicher nachzurüsten:
bis spätestens zum 5. Januar 2033
oder zum Zeitpunkt einer wesentlichen Änderung der Anlage.
Lage in einem dieser Gebiete?
Ob Sie sich in einem Überschwemmungs- oder in einem Risikogebiet befinden, können sie im BayernAtlas selbst einsehen oder im Landratsamt erfragen: https://geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=nage&bgLayer=aktis
Im Bayernatlas finden Sie die Gebiete unter: "Thema..."-> Naturgefahren-> Hochwasser und dort Häkchen setzen: -> festgesetzte und vorläufig gesicherte Überschwemmungsgebiete oder weiter unter -> Hochwassergefahrenflächen HQ extrem (Risikogebiet).
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