Zahlungsaufforderung Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung
13. Mai 2024
Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 15. Mai 2024 sind zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A und B für 2. Kvj. 2024
Gewerbesteuervorauszahlung für 2. Rate 2024
Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:
Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm
IBAN: DE85 7215 1650 0000 0000 18
BIC: BYLADEM1PAF
Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG
IBAN: DE61 7216 0818 0000 0560 06
BIC: GENODEF1INP
HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm
IBAN: DE35 7212 0078 6640 1420 04
BIC: HYVEDEMM426
Bei Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrifteinzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.
Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.
Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der
gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung
angeordnet werden.
Pfaffenhofen a. d. Ilm, 29.04.2024
STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM
Thomas Herker
1. Bürgermeister
Bitte klicken Sie hier, um den vollständigen Beitrag bei PAFundDU zu öffnen.