Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Zahlungsaufforderung Hundesteuer 2022

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 179 „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Am 15. März 2022 ist zur Zahlung fällig:

Hundesteuer 2022

Bargeldlose Zahlungen können auf folgende Konten der Stadthauptkasse erfolgen:

Sparkasse Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN:

DE85 7215 1650 0000 0000 18

BIC: BYLADEM1PAF

Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eG IBAN:

DE61 7216 0818 0000 0560 06

BIC: GENODEF1INP

HypoVereinsbank Pfaffenhofen a. d. Ilm IBAN:

DE35 7212 0078 6640 1420 04

BIC: HYVEDEMM426

Bei Gebühren- bzw. Steuerzahlern, die eine entsprechende Einzugsermächtigung für das Lastschrift-einzugsverfahren erteilt haben, werden die fälligen Gebühren bzw. Steuern wie bisher vom Girokonto abgebucht.

Um den Zahlungspflichtigen Mahnkosten und Säumniszuschläge zu ersparen, wird um genaue Einhaltung des Zahlungstermins ersucht.

Bei Nichteinhaltung wird der geschuldete Betrag zuzüglich der entstehenden Mahnkosten und der

gesetzlichen Säumniszuschläge erhoben bzw. muss bei weiterem Verzug die zwangsweise Einhebung

angeordnet werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 09.03.2022

STADT PFAFFENHOFEN A. D. ILM

Thomas Herker

1. Bürgermeister

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