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Testmöglichkeiten

Zum Thema Testen und Handel ab 12. April

Update am 26.04., 10:00 Uhr

Ab dem 12. April sind bei einer 7-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 150 Terminshopping-Angebote („Click & Meet“) des Einzelhandels zulässig.

Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (max. 24 Stunden alter PCR-Test oder Schnelltest oder Selbsttest vor dem Geschäft).

Seit dem 24. April ist auch neu, dass ein Test für den Friseurbesuch oder der Fußpflege nötig ist.

Kinder unter sechs Jahren müssen nicht getestet werden.

Dem bay. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach gibt es zwei Möglichkeiten:

Vorlage eines negativen Tests mit Bestätigung durch Arzt, Apotheke oder Testzentrum, dann darf der Laden betreten werden.Der Kunde macht einen Selbsttest vor der Tür, der Händler bzw. das Personal schaut zu (nach dem Vier-Augen-Prinzip) und darf nach negativem Testergebnis den Laden betreten. Der Selbsttest unter Aufsicht berechtigt nur das Betreten des jeweiligen Ladens, vor dem der Selbsttest durchgeführt wurde.Derzeit kann man sich in Pfaffenhofen testen lassen in:

St. Johannis Apotheke, Hauptplatz 25

Termine online buchen unter www.schultes-apotheke.deMarkt Apotheke, Hauptplatz 10

Termine online buchen unter www.marktapotheke.euSchnelltestzentrum im Haus der Begegnung, Hauptplatz 47

Montag-Samstag: 9-12 UhrDienstag, Donnerstag: 17-20 UhrSonntag: 15-18 UhrSchnelltestzentrum am Volksfestplatz

Montag-Freitag 8-18 UhrSamstag 9-15 UhrSonntag 10-14 Uhr

Schnelltestzentrum am Bowling Center, Ledererstraße 4

Montag-Freitag 8-18 UhrSamstag 9-15 UhrSonntag 10-14 Uhrund natürlich auch in den Arztpraxen.

Testzentrum an der Ilmtaklinik, Krankenhausstraße 70

Montag-Freitag 08-15 UhrTermine online buchen unter www.testzentrum-pfaffenhofen.deDie weiteren Testmöglichkeiten im Landkreis Pfaffenhofen finden Sie hier.

Pressemitteilung des Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 09.04.2021

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