Zur Straßenumbenennung „Daiichi-Sankyo-Straße"
30. Juni 2025

Bekanntmachung der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm zur Straßenumbenennung „Daiichi-Sankyo-Straße"
Vollzug des Bayerischen Straßen-und Wegegesetzes (BayStrWG)
Die Stadt Pfaffenhofen erlässt gern. Art. 35 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) und Art. 52 Abs. 1 Bayerisches Straßen-und Wegegesetz (BayStrWG) folgende
Allgemeinverfügung:
Die „Dieselstraße", FI.-Nr. 1244/1, Gern. Pfaffenhofen a. d. Ilm, wird im Bereich ab der Abzweigung zwischen den Anwesen lngolstädter Straße 89 und Dieselstraße 3, nach Norden hin bis zum Fahrbahnende (Zufahrt Betriebsgelände, Anwesen Luitpoldstraße 1) umbenannt in „Daiichi-Sankyo-Straße".Der Hauptast der „Dieselstraße", von der Einmündung lngolstädter Straße nach Westen verlaufend und endend an den FI.-Nrn. 1237 und 1252/2, jeweils Gern. Pfaffenhofen a. d. Ilm, behält den Straßennamen „Dieselstraße".Die Allgemeinverfügung zur Straßenumbenennung tritt am 01.08.2025 in Kraft. Die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO wird angeordnet.Lageplan der Umbenennung:
Begründung:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25.07.2024 beschlossen, erstmals eine Straße nach dem ortsansässigen Pharmaunternehmen Daiichi Sankyo zu benennen.
Das Werk der weltweit tätigen Pharmafirma Daiichi Sankyo gehört zu den hervorragenden Unternehmen der Kreisstadt. Es hat sich -an der Luitpoldstraße gelegen -aus den früheren Luitpoldwerken entwickelt, die 191 O in München gegründet wurden und 1944 nach dortigen Fliegerangriffen ein Zweigwerk in Pfaffenhofen a. d. Ilm errichteten. Zunächst an der Niederscheyerer Straße gelegen, hat das Werk nach knapp zweijähriger Bauzeit 1964 das neue Firmengebäude an der lngolstädter Straße bezogen. 1990 wurden die Luitpoldwerke durch das japanische Pharmaunternehmen Sankyo erworben, das seit 2006 und der Fusion mit Daiichi (= ,,Nr. 1") als „Daiichi Sankyo" firmiert. Der Firmengeschichte entsprechend sollte ein Verkehrsweg direkt am Werkssitz als „Daiichi-Sankyo-Straße", und z.war westlich abzweigend von der Luitpoldstraße durch das Werksgelände, benannt werden.
Die Neubenennung betrifft also in weiten Teilen die private Verkehrsfläche zwischen der Hauptzufahrt ins Werksgelände in der Luitpoldstraße 1 und der weiteren Zufahrt aus der Dieselstraße. Um einen einheitlichen Straßenzug zu erhalten, wird der nach Norden verlaufende Straßenast der Dieselstraße jedoch in Daiichi-Sankyo-Straße umbenannt. Dadurch entsteht ein einheitlich benannter Straßenzug, teilweise auf Privatgelände, der den Namen „DaiichiSankyo-Straße" trägt.
Durch die Umbenennung ist ausschließlich das Unternehmen Sankyo-Pharma betroffen, an dem in „Daiichi-Sankyo-Straße" umbenannten Teilstück der (bisherigen) ,,Dieselstraße" sind keine weiteren Anwesen betroffen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage erhoben werden bei dem
Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München; Hausanschrift: Bayerisches Verwaltungsgericht München -Bayerstr. 30, 80335 München.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. Ab 01.01.2022 muss der in§ 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen.
Pfaffenhofen, den 24.06.2025
Thomas Herker
Erster Bürgermeister
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