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Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe; Neuerlass der Entschädigungssatzung

Zur Straßenumbenennung „Daiichi­-Sankyo-Straße"

Bekanntmachung

Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm

Zweckverband Wasserversorgung Ilmtalgruppe; Neuerlass der Entschädigungssatzung

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands Wasserversorgung Ilmtalgruppe hat in ihrer Sitzung den Erlass einer Entschädigungssatzung beschlossen. Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm in Kraft.

Sie wurde am 23.07.2026 im Amtsblatt des Landkreises Pfaffenhofen a. d. Ilm Nr. 21/2026 ortsüblich bekanntgemacht.

Die Satzung kann in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes, Hofmarkstraße 32, 85283 Wolnzach, zu den üblichen Geschäftszeiten eingesehen werden.

Pfaffenhofen a. d. Ilm, 28.07.2026

I.A.

Florian Zimmermann

Stadtbaumeister

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