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Personalausweis

Neue Regelung zu biometrischen Passfotos für Ausweisdokumente

Ab dem 01.05.2025 dürfen Bürgerämter nur noch digitale Passbilder für Personalausweise, Reisepässe und vorläufige Dokumente verwenden.

Die Passfotos müssen zudem über eine gesicherte Verbindung an die Behörden geschickt werden. Dies soll die Sicherheit erhöhen, indem Fälschungen und Manipulationen verhindert werden.

Digitale Passfotos können Sie bei zertifizierten Fotostudios oder teilnehmenden Drogeriemärkten aufnehmen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie im Bürgerbüro zur Beantragung eines neuen Ausweisdokuments vorlegen. Fotodienstleister in Ihrer Nähe, welche die zertifizierte Cloud-Lösung für digitale Lichtbilder nutzen, finden Sie hier.

Es ist geplant, dass die Erstellung von digitalen Lichtbildern bei uns im Bürgerbüro, während des Beantragungsvorgangs, möglich ist. Da wir jedoch noch keinen Liefertermin für das entsprechende Aufnahmesystem erhalten haben, können wir dies bisher nicht zusichern. Sobald die Voraussetzungen geschaffen wurden, werden wir Sie auf dieser Seite dazu informieren.


Personalausweise können derzeit nicht online beantragt werden. Da die Unterschrift persönlich im Bürgerbüro geleistet werden muss, ist das Erscheinen im Bürgerbüro unumgänglich.

Bei der Beantragung sind neben Ihrem persönlichen Erscheinen (auch Kinder oder Jugendliche unter 16 Jahren) folgende Unterlagen erforderlich:

  • den bisherigen Personalausweis bzw. Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (Größe 35x45 mm), nicht älter als 1 Jahr
    ab 01.05.25 nur noch in digitaler Form
  • Gebühr:
    Personalausweis (Antragsteller nach dem 24. Lebensjahr): 37 €
    Personalausweis (Antragsteller vor dem 24. Lebensjahr): 22,80 €  
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten bei unter Sechzehnjährigen.

Falls Sie von der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm noch kein Ausweisdokument erhalten haben, benötigen wir noch zusätzlich:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde, wenn Sie ledig und nicht in Pfaffenhofen a. d. Ilm geboren sind oder
  • Heiratsurkunde, wenn Sie verheiratet, geschieden oder verwitwet sind und die standesamtliche Eheschließung nicht in Pfaffenhofen a. d. Ilm stattfand.

Unter Umständen benötigen wir noch weitere Unterlagen. Hierüber geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Die Herstellungsdauer liegt derzeit bei etwa zwei bis drei Wochen.

Bitte beachten Sie, dass das Ausweisdokument unabhängig von der Restgültigkeit die Gültigkeit verliert, wenn vor allem Kinder anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden können. Dies kann z.B auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Zurücksetzung der PIN und Aktivierung der Online-Ausweisfunktion

Seit 15.07.2017 wird der Personalausweis standardmäßig mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (auch eID-Funktion genannt) an Personen ab 16 Jahren ausgegeben.

Um sich online bei Unternehmen und Behörden ausweisen zu können, ist eine aktivierte eID-Funktion und die PIN notwendig.

Falls die eigene PIN gesetzt, aber vergessen oder der PIN-Brief verlegt wurde oder die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie sich an das Bürgerbüro wenden.