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Renten- und Sozialstelle

Die Renten- und Sozialstelle bietet Hilfestellung und Beratung in allen Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung. Menschen mit Behinderung finden hier Unterstützung bei der Antragstellung zur Feststellung eines Grades der Behinderung. Außerdem werden für Personen in schwierigen Lebenslagen die Berechtigungsscheine für den Sozialrabatt ausge­stellt, mit dem die Stadt Pfaffenhofen den Berechtigten diverse Vergünstigungen gewährt.

Eine Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.

Aufgaben der Renten- und Sozialstelle

Erteilung von Auskünften zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung, insbesondere:

  • Klärung aller Versicherungszeiten und Lebensumstände für ein lückenloses Versiche­rungskonto vor Rentenbeginn (z.B. Ausbildungs- Studienzeiten, Kindererziehungs­zeiten, Beitragszeiten im Ausland etc.)
  • Aufnahme von Anträgen für Altersrenten, Hinterbliebenenrenten, Erwerbs­minderungs­­renten
  • Aufnahme von Anträgen auf medizinische oder berufliche Rehabilitationsleistungen zum Erhalt oder der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit
  • Auskünfte und Antragstellung zu Fragen der Freiwilligen Beitragszahlung, Beitragser­stattung, ausländischen Renten, Zeiten nach dem Fremdrentengesetz etc.
  • Beglaubigungen für Renten- und Sozialzwecke
  • Ausstellen von Lebensbescheinigungen für ausländische Rentenansprüche
  • Hilfestellung bei Anträgen auf Zusatzversorgungs- und Betriebsrenten

Schwerbehindertenangelegenheiten:

  • Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung und Merkzeichen
  • Anträge auf Blindengeld
  • Kurzanträge für Wertmarken und Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr
  • Ausgabe von Behindertentoilettenschlüssel

Sozialrabatt der Stadt Pfaffenhofen a.d.Ilm

  • Einkommensprüfung
  • Ausstellen von Berechtigungsscheinen

Hilfestellung bei Anträgen auf Sozialleistungen wie

  • Grundsicherung
  • Übernahme von Pflegeheimkosten
  • Feststellung einer Pflegestufe und Pflegegeld

Aufnahme von Widersprüchen zu allen oben genannten Angelegenheiten

Amtshilfe nach dem Sozialgesetzbuch

Hilfestellung bei Entschädigungen für Opfer von Gewalttaten