Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbe- und Mischgebiet am Heimgartenweg“ - erneute Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 24.09.2015 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 150d „Gewerbe- und Mischgebiet am Heimgartenweg“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Nach Behandlung der bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen in der Sitzung des Planungs-, Bau- und Umweltausschusses am 20.02.2020, wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Ausweisung eines Gewerbegebiets unter Ausschluss sensibler Nutzungen (Beherbergungsbetriebe, Arbeiterunterkünfte, soziale Einrichtungen mit wohnähnlicher Nutzung), Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung der Verkehrsimmissionen von der Ingolstädter Straße, Gewährleistung der Verträglichkeit künftiger Gewerblicher Nutzungen mit den Lärmimmissionen des Sportzentrums, Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zur Sicherung der Verträglichkeit gewerblicher Nutzungen mit den im Süden liegenden schutzbedürftigen Wohnnutzungen.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit von Mittwoch, 22.04.2020 bis einschließlich Montag, 25.05.2020 im Stadtbauamt informieren. Zur persönlichen Einsichtnahme in die Planunterlagen wurde eigens ein Raum eingerichtet, welcher den Gesundheitsschutzvorschriften entspricht. Hierzu ist allerdings eine vorherige Anmeldung unter bauleitplanung@stadt-pfaffenhofen.de oder telefonisch unter 08441/78107 bzw. 08441/782060 erforderlich.
Wir bitten aufgrund der nicht unerheblichen Infektionsgefährdung von einer persönlichen Einsichtnahme nur in Ausnahmefällen Gebrauch zu machen und im Übrigen die Möglichkeit der Einsichtnahme über das Internet zu Nutzen. Darüber hinaus stehen Ihnen die Mitarbeiter des Stadtbauamtes unter den o. g. Telefonnummern während der allgemeinen Dienststunden sowie der oben bezeichneten E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Außerdem sind die Planunterlagen rechts unter Downloads einzusehen.