Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Neunte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplans Nr. 13 „Stettiner Straße“

Der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 10.10.2019 die neunte Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 „Ziegellohfeld“ mit Teiländerung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Stettiner Straße“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB hat folgendes ergeben: Die Vorprüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 zum BauGB genannten Kriterien ergibt, dass durch den geplanten Bebauungsplan keine hohen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Mittlere Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser – Hochwasser sind als nicht erheblich einzustufen, da sie durch wasserwirtschaftliche Maßnahmen auf ein unerhebliches Maß gesenkt werden können. Eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Bebauungsplan.png
© Bayerische Vermessungsverwaltung

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Entwicklung bzw. Überplanung des bestehenden Siedlungsbereiches hinsichtlich des Ortsbildes und der baukulturellen Gegebenheiten. Insbesondere sollen typische Strukturen, deren Qualität im Sinne der Gesamtstadt schützenswert erscheinen, im Plangebiet durch geeignete Maßnahmen vor einer unverträglichen Nachverdichtung und Überformung bewahrt werden.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit Dienstag, 09.03.2021 bis einschließlich Montag, 12.04.2021 auch im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen sind rechts unter Downloads veröffentlicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.

Die im Zuge der Verfahrensbeteiligung vorgebrachten Anregungen wurden dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgetragen. Im Rahmen der Abwägung hat dieser entsprechend der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung eine Entscheidung getroffen. Zudem wurde die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen.