Breitbandförderprogramm
Pfaffenhofen steigt in „Bayerische Gigabitrichtlinie“ ein
Die Stadt Pfaffenhofen unterstützt Gewerbetreibende und Freiberufler, die einen Internetanschluss mit zu geringer Bandbreite haben. Der Stadtrat hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, dass die Stadt in das Förderprogramm „Bayerische Gigabitrichtlinie“ des Freistaats Bayern einsteigen soll.
In einem ersten Schritt hat die Stadtverwaltung bereits in einer breit angelegten Umfrageaktion die derzeitige Situation und die Zahl möglicher förderfähiger Unternehmer ermittelt. Insgesamt haben sich 125 Gewerbetreibende gemeldet, davon 45 aus einem Gebiet, für das eine Förderung in Frage kommt.
Kriterien
Die „Bayerische Gigabitrichtlinie“ fördert den Breitbandausbau in Bereichen, die bereits eine Geschwindigkeit von über 30MBIT/s jedoch weniger als 100 MBIT/s haben. Von der Förderung ausgeschlossen sind folgende Gebiete:
- mindestens zwei Anbieter bieten 30 MBIT/s oder mehr im Download
- ein Anbieter bietet 500 MBIT/s oder mehr im Download
- Gewerbehausanschlüsse (auch Ärzte, Freiberufler, Landwirte etc., aber keine reinen Photovoltaikanlagengewerbe) für welche 200 MBIT/s oder mehr im Down- und Upload verfügbar sind
- „Homes Passed“-Adressen, bei denen die Versorgungsleitung bereits in der Straße vor dem Haus liegt, aber der Hausanschluss fehlt.
Die maximale Fördersumme für die Stadt Pfaffenhofen beträgt sechs Millionen Euro. Der Freistaat Bayern übernimmt höchstens 80 Prozent der Kosten, die Stadt 20 Prozent. Da die möglichen Gesamtkosten nicht abzusehen sind, hat sich die Stadt Pfaffenhofen der Empfehlung des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung angeschlossen und konzentriert sich im ersten Schritt auf die Gewerbetreibenden und Selbstständigen. Die Gewerbegebiete Kuglhof und Sandkrippenfeld sind bereits mit Glasfaser versorgt. Firmen, die in diesem Bereich einen Anschluss benötigen, können ihn bei der Bauherrenabteilung der Deutschen Telekom beauftragen, weil die Glasfaser zuerst ins Haus gelegt werden muss, bevor diese genutzt werden kann.
Breitbandausbau geht weiter
Die erste von insgesamt 3 Ausbaustufen im Rahmen des Bayerischen Breitbandförderprogrammes 2012/2018 wurde im März 2018 durch die Telekom abgeschlossen. Verbesserte Geschwindigkeiten von bis zu 50 Megabit pro Sekunde (MBit/s) stehen in den Ortsteilen Affalterbach, Angkofen, Bachappen, Eberstetten, Eckersberg, Ehrenberg, Eja, Eutenhofen, Fürholzen, Gittenbach, Göbelsbach, Grubhof, Gumpersdorf, Gundamsried, Haimpertshofen, Holzried, Kienhöfe, Kleinreichertshofen, Langenwiesen, Menzenbach, Schabenberg, Seugen, Siebenecken, Strasshof, Streitdorf, Tegernbach, Walkersbach, Wasenstatt, Weyern und Wolfsberg zur Verfügung. Ebenfalls ausgebaut wurden die Gewerbegebiete Eberstetten, Joseph-Fraunhofer-Straße, Kuglhof, Sandkrippenfeld und Trabrennbahn.
Die Ausbaustufe 2 von 3 befindet sich mit einem VDSL-Ausbau aktuell in der Umsetzung durch die Telekom. Bis Ende 2021 sollen die Ortsteile Eja, Eutenhofen, Gittenbach, Kleinreichertshofen, Menzenbach, Seugen und Wolfsberg ebenfalls mit bis zu 50 MBIT/s versorgt werden.
Bis Mitte 2023 werden in der Ausbaustufe 3 die verbleibenden Einzelhöfe und Kleinstsiedlungen direkt mit Glasfaser versorgt: Altkaslehen, Berghofstr. 2 in Uttenhofen, Brunnhof, Buchhof, Burgbergweg 2 in Uttenhofen, Doderhof, Ebenhof, Einödshof, Frechmühle, Leichtelhäuser, Griesbach, Höflmaier, Kleineberhof, Köglhaus, Köhlhof, Kreuzmühle, Kuglhof, Langenwiesen, Menzenpriel, Neuhäusler, Pallertshausen, Pernzhof, Riedhof, Schabenberg, Siebenecken, Thalhof, Wasenstatt, Weingarten, Wiesengrund, Zierlmühle, Zweckhof.
Breitbandförderprogramm 2012 / 2018
- Verfahren (größere Ortsteile ab 2014)
1.1 Bestandsaufnahme
1.2 Markterkundung
1.3 Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung
1.4 Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
1.5 Auswahlverfahren - Ergebnis
1.6 Unterzeichnung Kooperationsvertrag - Verfahren (kleinere Ortsteile ab 2017)
2.1 Bestandsaufnahme
2.2 Markterkundung
2.3 Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung
2.4 Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
2.5 Auswahlverfahren - Ergebnis
2.6 Übergabe Förderbescheid und Unterzeichnung des Kooperationsvertrages
2.7 Stellungnahme zum Kooperationsvertrag - Verfahren (Höfebonus ab 2018)
3.1 Bestandsaufnahme
3.2 Markterkundung
3.3 Bekanntgabe des Ergebnisses der Markterkundung
3.4 Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
3.5 Auswahlverfahren – Ergebnis
3.6 Erhalt Förderbescheid und Unterzeichnung des Kooperationsvertrages
3.7 Stellungnahme zum Kooperationsvertrag
Bayerische Gigabitrichtlinie
- Verfahren (Gewerbebetriebe)
1.1 Bestandsaufnahme
1.2 Markterkundung
1.3 BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
1.4 BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung
1.5 Auswahlverfahren – Ergebnis
1.6 Erhalt Förderbescheid und Unterzeichnung des Kooperationsvertrages
1.7 Stellungnahme zum Kooperationsvertrag