Bild von Hopenfeld Pfaffenhofen

Erste Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ – Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm hat in seiner Sitzung am 21.02.2019 den Aufstellungsbeschluss zur ersten Änderung des Flächennutzungsplans „Gewerbegebiet am Fuchsberg“ gefasst.

Der Geltungsbereich der Planung ist im nachfolgenden Lageplan schwarz gestrichelt umrandet:

Lageplan FNP Am Fuchsberg.jpg

Für das Gebiet werden die folgenden (allgemeinen) Planungsziele angestrebt: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bestandssicherung und Erweiterung der ansässigen Planungsgesellschaft.

Die im Zuge der Verfahrensbeteiligung vorgebrachten Anregungen wurden dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss vorgetragen. Im Rahmen der Abwägung hat dieser entsprechend der fachlichen Stellungnahme der Verwaltung eine Entscheidung getroffen. Die Planunterlagen wurden entsprechend angepasst und liegen nun öffentlich aus.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtbauamt, Hauptplatz 18, 2. OG, Zimmer Nr. 2.05 zu den üblichen Dienststunden unterrichten. Die ausgearbeiteten Planunterlagen liegen dort, gegenüber Zimmer Nr. 2.05, in der Zeit von Dienstag, 23.02.2021 bis einschließlich Montag, 29.03.2021 öffentlich aus.

Außerdem sind die Planunterlagen sowie eine Aufstellung der wesentlichen bereits vorliegenden Umweltinformationen rechts unter Downloads einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während dieser Auslegungsfrist Stellungnahmen von jedermann vorgebracht werden können. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Ausführungen zum Datenschutz im Bauleitplanverfahren sind ebenfalls rechts unter Downloads zu finden.