Gestaltungsfibel
Um das historische Stadtbild der Pfaffenhofener Innenstadt zu erhalten und die historische Identität des Stadtkerns zu bewahren, hat der Stadtrat Ende Oktober 2013 eine Gestaltungsfibel für die Stadt Pfaffenhofen a. d. Ilm verabschiedet. Die Gestaltungsfibel soll als Basis für Bauberatungen mit Architekten und Bauherren dienen und kann auch als Grundlage künftiger gestalterischer Festsetzungen in Bebauungsplänen gesehen werden.
Als grundlegendes Ziel der Fibel wird angesehen, für die jeweiligen Quartiere den als verträglich anzusehenden und weiterzuentwickelnden gestalterischen Rahmen festzulegen. Dabei sollen auch die Ziele der Innenstadtentwicklung und die Anforderungen des Einzelhandels nach ausreichend großen Flächen und der Werbebedarf berücksichtigt werden. Die Gestaltungsfibel soll eine Grundlage und Richtschnur für Bauherren darstellen, die ein Bauprojekt in der Altstadt planen. Sie stellt die Basis für Beratungsgespräche zwischen Bauherren, Planern und Vertretern des Bauamtes dar.
Der Geltungsbereich der Gestaltungsfibel umfasst den des Kommunalen Förderprogramms „Stadtgestaltung" mit einer Größe von ca. 27,8 ha. Das Förderprogramm soll private Eigentümer bei der Sanierung von Gebäuden innerhalb des Fördergebietes finanziell unterstützen.
Ein überwiegender Teil liegt außerdem im Geltungsbereich des Förderprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren", das Mittel für Ordnungsmaßnahmen auf Grundstücken, Aufwertungen des öffentlichen Raumes und Instandsetzungen/Modernisierungen von stadtbildprägenden Bauten zur Verfügung stellt. Des Weiteren liegt der Geltungsbereich der Gestaltungsfibel im Sanierungsgebiet „Altstadt".
Hinsichtlich ihrer prägenden Epochen und historischen Entwicklung, der städtebaulichen und gestalterischen Gegebenheiten sowie der funktionalen Prägung und Nutzung konnten die folgenden Bauquartiere abgegrenzt werden:
- Bauquartier 1: Hauptplatz
- Bauquartier 2: südlicher Anschluss / Auenstraßenviertel
- Bauquartier 3: nördlicher Anschluss / Frauenstraßenquartier / Löwenstraße
- Bauquartier 4: nördliche Erweiterung / Türltorstraße / Spitalstraße / Kellerstraße
- Bauquartier 5: Außenseite Altstadtring / „Kette" von Solitärbauten
Allgemeine Entwicklungsziele
Anhand der vorgenommenen Bestandsanalyse hinsichtlich der historischen Entwicklung und der stadträumlichen Charakteristika wurden auf der Grundlage der festgelegten Regulierungsschärfen für die einzelnen Bauquartiere Richtlinien aufgestellt, die die Erhaltung und stadtbildverträgliche Weiterentwicklung der Altstadt sicherstellen sollen.
Um die Entscheidungsfindung über die Zulässigkeit bzw. Situationsverträglichkeit eines konkreten Sanierungs- oder Bauvorhabens zu erleichtern, wurde zur besseren Auffindbarkeit der jeweils relevanten Richtlinien systematisch nach Bauquartieren vorgegangen:
Für jedes Bauquartier werden zunächst die stadtgestalterischen Besonderheiten (Denkmalschutz und sonstige stadtbildprägende Gebäude, typische Architekturmerkmale), aber auch vorhandene (Maßstabs)-Störungen und städtebauliche Zielsetzungen genannt. Im nächsten Schritt werden jeweils die wichtigsten Richtlinien als „Handlungsanweisungen" für Gebäudesanierungen, die Errichtung von Neu- und Ersatzbauten sowie die Gestaltung von Werbeanlagen aufgeführt und hergeleitet bzw. begründet.
Maßstab für die künftige Bewertung der Verträglichkeit eines Vorhabens ist die Bedeutung des jeweiligen Bauquartieres im städtischen Gefüge und seine zu erhaltende bzw. weiter zu entwickelnde bauliche, funktionale und gestalterische Prägung. Ist durch die bereits eingetretene bauliche Entwicklung die historische Substanz für ein bestimmtes Flurstück nicht mehr maßgebend, so haben sich Bauvorhaben an dem entstandenen Charakter des Straßenzuges oder des Bauquartiers zu orientieren.
Noch vorhandene historisch wertvolle Bauten sind besonders zu schützen; auf ihre städtebauliche Wirkung ist zu achten. Besondere architektonische Elemente und stadträumliche Akzentuierungen sind zu wahren.
Bauteile von historischem Wert, die den Charakter des Stadtbildes prägen, z.B. handwerklich wertvolle alte Türen und Tore, Beschläge, Skulpturen, Schilder und Inschriften sind zu erhalten.